Versicherte sind alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, behinderte Menschen, die in Anstalten, Heime oder gleichartigen Einrichtungen eine Leistung erbringen, die ein Fünftel der Leistung eines voll erwerbsfähigen Beschäftigten in gleichartiger Beschäftigung entspricht, und Auszubildende, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden.