Strafverfahren

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  • Das Strafverfahren passiert in dieser Reihenfolge: Tatbegehen, Strafanzeige, Ermittungsverfahren, Untersuchung und Anklageerhebung oder Einstellung des Verfahrens.
  • Die Strafprozessordnung (StPO) bestimmt wie ein Strafverfahren abläuft.
  • Unterschiedliche Personen sind an einem Strafverfahren beteiligt. Dazu gehören die Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte) und auch die Person, die bei einer Tat verdächtigt wird.
  • Die verdächtigte Person hat einen Anspruch auf ein faires Verfahren und in schwereren Fällen auf einen Rechtsanwalt.
  • Weitere Beteiligte sind unter Umständen das Opfer der Straftat, Zeugen, der Anzeigeerstatter, Auskunftspersonen und Sachverständige.
  • Bei schweren Verbrechen und Vergehen, sogenannten Offizialdelikten, wird der Staat von Amtes wegen, also von sich aus, tätig.
  • Die Grundsätze des Strafverfahrens sind: Achtung der Menschenwürde, Unabhängigkeit, Beschleunigungsgebot, Untersuchungsgrundsatz, Verfolgungszwang, Verzicht auf Strafverfolgung, Anklagegrundsatz, Unschuldsvermutung und Verbot doppelter Strafverfolgung.
  • Um die Wahrheit herauszufinden, suchen die Strafbehörden nach den nötigen Beweisen.
  • Die beschuldigte Person hat das Recht, sich zu allen Straftaten, die ihr vorgeworfen werden, zu äussern. Sie kann auch jederzeit die Aussage und die Mitwirkung am Verfahren verweigern.
  • Zeuginnen und Zeugen sind Personen, die an der Begehung einer Straftat nicht beteiligt waren, aber darüber Aussagen machen können, die zur Aufklärung der Tat dienen.
  • Eine sachverständige Person verfügt über besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten, die zur Feststellung oder Beurteilung eines Sachverhalts erforderlich sind. Meist handelt es sich dabei um eine Person in einer bestimmten Berufsgruppe (zB. Arzt), die zuhanden der Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte ein bestimmtes Gutachten erstellt.
  • Eine bereits verurteilte Person darf wegen derselben Straftat nicht nochmals verurteilt werden.
  • Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
  • Sachliche Beweismittel sind Objekte, die zur Aufklärung einer Straftat hilfreich sein können, zB. Tatwaffe.
  • Die Strafbehörden klären alle Tatsachen ab.
  • Da gewisse Beweismittel für die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte nicht von Anfang an zur Verfügung stehen, haben sie das Recht, diese zwangsweise zu erschaffen.
  • Beim Strafbefehlsverfahren wird der Täter ohne Anklageerhebung beim Gericht und ohne Gerichtsverfahren bestraft.
  • Bei Strafbefehlsverfahren verhängt direkt die Strafanwältin oder der Strafanwalt die Strafe.
  • Nach Erhalt des Strafbefehls kann die beschuldigte Person innerhalb von 10 Tagen dagegen Einsprache erheben. Unterlässt die beschuldigte Person dies, wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil.
  • Das Strafbefehlsverfahren hat eine grosse Bedeutung, denn 90% aller Straftaten werden heute in Form eines Strafbefehls erlassen.
  • Die Strafbehörden sind verpflichtet ein Verfahren einzuleiten, wenn ihnen ein Verdacht auf eine strafbare Handlung bekannt wird.
  • Die Strafbehörden sind unabhängig und nur dem Recht gegenüber verpflichtet.