Die Grundsätze des Strafverfahrens sind: Achtung der Menschenwürde, Unabhängigkeit, Beschleunigungsgebot, Untersuchungsgrundsatz, Verfolgungszwang, Verzicht auf Strafverfolgung, Anklagegrundsatz, Unschuldsvermutung und Verbot doppelter Strafverfolgung.