Definitionen

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  • Der Begriff Obligation bedeutet Verpflichtung. Im rechtlichen Sinne ist eine Obligation ein Rechtsverhältnis zwischen 2 oder mehreren Personen, aus dem die eine Partei eine Recht auf eine Leistung hat und die andere Partei zu dieser Leistung verpflichtet ist.
  • Die Partei mit einem Recht auf Leistung ist der Gläubiger. Der Gläubiger hat ein Recht, die Leistung zu verlangen, eine Forderung.
  • Die Partei, die dieser Leistung verpflichtet ist, ist der Schuldner. Er schuldet diese Leistung. Das bedeutet er hat eine Schuld.
  • Das Schuldverhältnis umfasst die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner. Das kann mehrere Obligationen beinhalten.