Der Bundestag und der Bundesrat beschließt die Gesetze
Die Vertreter des Landeskabinetts wählen den Bundestag
Der Bundestag wählt den Bundesrat und den Bundeskanzler
Der Bundeskanzler wählt den Bundesminister
Die Aufgaben vom Bundespräsident sind Gesetze ernennen und das Bundeskabinett und den Bundeskanzler
Es handelt sich um eine Demokratie, denn die Regierung wird von den Bürgern gewählt
Beim Gesetzgebungsverfahren gibt es den Vorschlag, den Beschluss, die Verkündigung und die Ausführung
Der Bundesrat kann Einspruch durch Mehrheit der Mitglieder des Bundestages einlegen
Der Bundesrat ist berechtigt, innerhalb von sechs Wochen zu den Vorlagen Stellung zu nehmen
Der Bundesrat kann die Zustimmung eines Gesetzes des Bundesrates verweigern
Der Bundesrat kann nach drei Wochen, nach Eingang des Gesetzesbeschlusses, verlangen, ein Mitglied des Bundesrates/-tages eine gemeinsame Beratung einzurufen
Aus welchen Gründen kann ein Bundespräsident ein Gesetz ablehnen
Verfassungswidrig: Luftverkehrsgesetz (1991), Betriebs- und Belegschafsthandel (1969)
Zuständigkeit des Bundes: Ingenieursgesetz (1969), Architektgesetz (1965)
Zustimmung des Bundesrates fehlt: Körperschaftssteuer (1951), Gewissensprüfung (1976)
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland
Das Verhältniswahlrecht ist ein Wahlsystem, bei dem die Wahlberechtigte das Wahlrecht auf die Wahl eines einzigen Kandidaten auswählen kann.
Das Mehrheitswahlrecht ist eine Form des Mehrheitswahlrechts, bei der nur diejenigen, die mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten, in den Parlament wählen können.
Legislative having the power to make laws
Europäische Union: EU-Parlament/Ministerrat
Bundesebene: Bundestag/Bundesrat
Länderebene: Landtage
Kommunalebene: Gemeinderäte
Exekutive
Europäische Union: EU-Kommission
Bundesebene: Bundeskanzler/ Bundesregierung
Länderebene: Landesregierungen/ Landesbehörden
Kommunalebene: Gemeindeverwaltungen
Judikative
Europäische Union: Europäischer Gerichtshof
Bundesebene: Bundesgerichte
Länderebene: Landgerichte
Kommunalebene: Amtsgerichte
Vorschlag:
Bundeskanzler
Fraktion
Bundesrat
Anhörungen von Lobbyisten und die Presse
Beschluss:
Bundestag
Teilweise Bundesrat
Zuschauertribüne, Fernsehen, Presse und soziale Medien