Staatsziele

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  • Staat
    Die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes
  • Staatsgebiet
    Jeder abgegrenzte, beherschbare und zum dauernden Aufenthalt geeignete Teil der Erdoberfläche
  • Staatsvolk
    Summe aller Staatsangehörigen
  • Staatsgewalt
    Herrschaftsmacht des Staates über Gebiet, Volk und die möglichkeit Befehle durch Zwang durch zu setzen
  • Art. 20 GG
    Merkmale der Bundesrepublik
  • Merkmale der Bundesrepublik
    • Republik
    • Demokratie
    • Rechtsstaat
    • Sozialstaat
    • Bundesstaat
  • Art. 79 (3) GG
    Ewigkeitsklausel --> sichert die Verfassungsgrundsätze
  • Definition Republik
    Staatsoberhaupt regiert auf begrenzte Zeit (keine Monarchie)
  • Definition Demokratie
    Volksherschaft --> jedes Staatliche handeln ist auf den Willen des Volkes zurückzuführen
  • Art. 20 (2) GG
    Volk trägt die Staatsgewalt
  • unmittelbare Demokratie
    Staatsgewalt wird direkt vom Volk ausgeführt
  • mittelbare Demokratie
    Staatsgewalt durch gewählte Vertreter und Organe ausgeübt
  • Demokratiemerkmale
    • ununterbrochene Legitimationskette
    • Periodisch wiederkehrende Wahlen mit angemessener Wahlperiode
    • Neutralitätspflich des Staates
    • Mehrheitssystem und Minderheitenschutz
  • Angemessene Wahlperiode
    • Nicht zu lang --> Aushöhlung der Kontrolle des Volkes
    • Nicht zu kurz --> gefährdet Arbeitsfähigkeit des Parlamentes
    --> 4 Jahre nach Art. 39 (1) GG (angemessen 3-6 Jahre)
  • Minderheitenschutz
    • kann Meinung immer einbringen
    • hat die Möglichkeit zur Mehrheit zu werden
    • gewährleistet durch periodisch wiederkehrende Wahlen
  • Mehrparteiensystem
    • Parteien wirken bei der Willensbildung des Volkes mit
    • besonders geschützt in Art. 21 GG
    • Grundungsfreiheit
    • Chancengleichheit
    • legale Opposition
    • Parteiverbot schwer möglich (nur durch den BGH)
  • Das Demokratieprinziep gilt für Gesellschaften, die Wirtschaft, Kirche oder Familie nicht.
  • Definition Rechtsstaat
    Staatliche Macht ist an Verfassung und Gesetze gebunden und muss Gerechtigkeit Gewährleisten.
  • Merkmale Rechtsstaatsprinzip
    • Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns
    • Vorrang des Gesetzes
    • Vorbehalt des Gesetzes
    • Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns
  • Prüfung Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns
    1. legitimer Zweck & Mittel benennen

    2. 2. Geeignetheit ( erfüllt Mittel den Zweck)3. Erforderlichkeit ( milderes, gleich gut geeignetes Mittel ???)4. Angemessenheit ( staatliche Vorteile keine Nachteile für den Bürger?)
  • Definition Rechtsstaatprinzip
    • Gewaltenteilung
    • Begrenzung Staatsmacht durch Aufteilung der Aufgaben
    • Schutz individueller Freiheit
    • verhindert Machtkonzentrationen
  • Es gibt 3 Arten der Gewaltenteilung. Horizontal, Vertikal und Personell
  • Bei der Horizontalen Gewaltenteilung werden dei Aufgaben auf Legislative, Exekutive und Judikative aufgeteilt
  • Bei der Vertikalen Gewaltenteilung werden die Aufgaben zwischen Bund und Länder aufgeteilt
  • Die personelle Gewaltenteilung regelt, dass eine Person nur einem Staatsorgan angehören kann
  • Organe der Legislative sind Bundesrag und Bundesrat
  • Organe der Exekutive sind Bundesregierung und Bundesministerien
  • Organe der Judikative sind die Gerichte
  • Eine Durchbrechung der Gewalten ist nur dann zulässig, wenn nicht in den Kernbereich der anderen Gewalt eingegriffen wird.
  • Definition Vertrauensschutz
    Der Vertrauensschutz ist die Rechtssicherheit für Bürger, dass bereits getroffene Entscheidungen bindend sind und noch zu treffende vorhersehbar. Dies gilt für jedes staatliche Handeln.
  • Definition Sozialstaat
    Staat, der zur Herstellung und Erhaltung sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit verpflichtet ist.
  • Definition Bundesstaat
    Staatliche Verbindung wo der Oberstaat Staatscharakter hat
  • Homogenitätsprinzip
    Das Homogenitätsprinzip besagt, dass die Verfassungsmäßige Ordnung der Länder mit den rechtsstaatlichen Grundsetzen des Bundes übereinstimmt.
  • Austritt aus dem Bundesstaat
    Im GG nich vorgesehen.