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ÖR GS I / II
Methoden der Rechtsanwendung
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Sophia Maas
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Privatrecht
geprägt
von
Gleichordnung
Öffentliches
Recht
geprägt von einem
Über-
und
Unterordnungsverhältnis
Rechtsnorm
abstrakte
und
generelle Regelung
mit Außenwirkung
materielle Gesetze
Materielle Gesetze
kommen nicht durch ein
formelles Gesetzgebungsverfahren
zustande
Rechtsgebiete des öffentlichen Rechts
allgemeine Staatslehre
Völkerrecht
Prozessrecht
Verfassungsrecht
-->
GG
Europarecht
Verwaltungsrecht
-->
Strafrecht
, aber
gesondert
Normenhierarchie
Verfassungsnormen
Normenhierachie
verfassungsnormen
Parlamensgesetze
des
Bundes
Rechtsverordnung
des
Bundes
Landesverfassung
Parlamentsgesetze
des
Landes
Rechtsverodnung des
Landes
Satzungen
des
öffentlichen Rechts
Verwaltungsvorschrift
keine Rechtsnorm
abstrakt
und
generell
mit Außenwirkung
Verwaltungsakte
keine
rechtsnorm
konkret
und
individuell
mit Außenwirkung
Urteile / Beschlüsse
keine Rechtsnorm
konkret
und
individuell
ohne Außenwirkung
Subsumtion
Bei der Subsumtion wird ein
Lebbenssachverhalt
beeurteilt und die
Fallfrage
durch
Subsumtionstechnik
beantwortet
Aufbau
einer
Rechtsnorm
eine
Rechtsnorm
besteht eus einem / mehreren
Tatbestandsmerkmalen
und
einer Rechtsfolge