04 - Ständische Ordnung

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  • Im 16. Jahrhundert wurde die Ständelehre aktualisiert, mit dem zurodnen zu einem Stand ergaben sich unterschiedliche Aufgaben und Rechte.
  • Der Grundgedanke der Ungleichheit ist die Vorstellung vom Geburtsstand, der die gesellschaftliche Stellung (wegen Herkunft) definiert.
  • Die Ständegesellschaft ist von Stil und Dynamik geprägt, tatsächlich ist soziale Mobilität durch Bildung, steht im Verhältnis zur ständischen Festigung.
  • Rangordnung drückt sich aus, in welcher Reihenfolge oder Höhe man saß, ging, sprach oder genannt wurde.
  • In der Kleidung, Kutsche, Bediensteten … sollte sichtbar werden welchen Stand eine Person hatte.
  • Die Reichspolizei-Ordnung von 1530 bestimmte, dass eine bestimmte Schicht eine bestimmte Kleidung zu tragen hatte.
  • Ständische Ordnung: Erster Stand: Geistlichkeit ("Lehrstand"), Zweiter Stand: Adel ("Wehrstand"), Dritter Stand: Bauern/ Bürger ("Nährstand")
  • Unter- bzw. außerständische Gruppen: Personen mit diskriminierenden Sonderstatus, wie Juden, Prostituierte, Ausüben von unehrlichen Berufen.
  • Die jüdische Bevölkerung macht im Heiligen Reich deutscher Nation 0,2 - 0,5% aus (außerhalb der christlichen Ständegesellschaft).
  • Jüdische Gemeinden existieren in Land und Stadt, beschränkte Selbstverwaltung, aber christlicher Herrschaft untergeordnet.
  • Im Spätmittelalter wurden viele Juden aus vielen Städten vertrieben und ein Ghetto zugeordnet.
  • Die Judengasse in Frankfurt ist die jüdische Gemeinde, die seit 15 Jahrhundert in einem Ghetto siedelt.
  • Die Geistlichkeit in der Ständegesellschaft ist nicht durch Geburt erworben.
  • Die vorreformatische und katholische Geistlichkeit genießt Steuerfreiheit sowie Exemtion von der weltlichen Gerichtsbarkeit.
  • Die Geistlichkeit in der Ständegesellschaft ist nicht homogen.
  • Einfache Ordensleute trennten Welten von den Kirchenfürsten in der Geistlichkeit.
  • Der Adel in der Ständegesellschaft ist in der frühen Neuzeit eine geburtsständische, politische und sozial privilegierte Führungsschicht.
  • Der Adel in der Ständegesellschaft ist in sich differenziert, es gibt Hochadel und Klein- oder Niederadel.
  • Der Adel in der Ständegesellschaft ist in Europa unterschiedlich ausgeprägt, mit Beispielen wie Polen 10%, Spanien 5%, HRRdN 1%.
  • Der Adel in der Ständegesellschaft muss sich behaupten und teils zu größerer Anpassungsgleichheit gezwungen ist.