Im 16. Jahrhundert wurde die Ständelehre aktualisiert, mit dem zurodnen zu einem Stand ergaben sich unterschiedliche Aufgaben und Rechte.
Der Grundgedanke der Ungleichheit ist die Vorstellung vom Geburtsstand, der die gesellschaftliche Stellung (wegen Herkunft) definiert.
Die Ständegesellschaft ist von Stil und Dynamik geprägt, tatsächlich ist soziale Mobilität durch Bildung, steht im Verhältnis zur ständischen Festigung.
Rangordnung drückt sich aus, in welcher Reihenfolge oder Höhe man saß, ging, sprach oder genannt wurde.
In der Kleidung, Kutsche, Bediensteten … sollte sichtbar werden welchen Stand eine Person hatte.
Die Reichspolizei-Ordnung von 1530 bestimmte, dass eine bestimmte Schicht eine bestimmte Kleidung zu tragen hatte.