SWR KA 2

Cards (22)

  • Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Kolletives Arbeitsrecht (Gewerkschaften/Ag Verbände)
    dazu gehören:
    • Betriebsverfassungsrecht
    • Tarifvertragsrecht
    • Arbeitskampfrecht
  • Individuelles Arbeitsrecht (Rechte des einzelnen Arbeitnehmers)
  • Individuelles Arbeitsrecht (An/Ag)
    dazu gehören:
    • Arbeitsvertragsrecht
    • Arbeitsschutzrecht
  • Arbeitsvertragsrecht:
    Rechtsverhältnisse die zu Diensten verpflichten
  • Werkvertrag Paragraph 631 BGB: Herstellung eines Werks (Erfolg!)
  • Ausbildungsvertrag Paragraph 10 Berufsbildungsgesetzt:
    • Berufsausbildung
    • Arbeitsleistung
    • Entgeld
    = Nebenpflicht
  • Ausnahme des Ausbildungsvertrags: Praktikantenvertrag Paragraph 10-23, 25 BBiG → zum Erlernen beruflicher
    • Fertig- / Fähigkeiten
    • Kenntnisse
    • Berufliche Erfahrung
  • Dienstvertrag Paragraph 611 BGB:
    • Leistung von Diensten
    Arten:
    • selbstständige Dienste
    • unselbstständige Dienste = Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit als AN => Arbeitsvertrag
  • Rangstufen Dreieck:
    1. Eu-Recht
    2. Grundgesetz
    3. Landesverfassung
    4. Gesetzesrecht
    5. Rechtsordnung
    6. Tarifvertrag
    7. Betriebsvereinbarung
    8. Arbeitsvertrag
    9. Weisung
  • Prinzipien:
    1. Rangprinzip: Ranghöheres Recht geht Rangniedrigerem Recht vor
    2. Günstigkeitsprinzip: Ein rangniedrigeres Recht kann einem ranghöherem vorgezogen werden, wenn dieses für den AN günstiger ist
    3. Spezialprinzip: Auf gleicher Rangstufe geht speziellere Regelung allgemeinerer vor
  • Grundsätzliche Vertragsfreiheit:
    Formfreiheit: (Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung können Schriftform vorschreiben)
    • Tarifvertrag: Vertrag zwischen AG und Gewerkschaft
    • Betriebsvereinbarung: Übereinkunft zwischen Betriebsrat und AG
    Inhaltsfreiheit: (Einschränkung durch AN Schutzgesetzte)
    Abschlussfreiheit: (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz muss aber beachtet werden)
  • Arbeitszeugnis:
    -> Im Falle einer Kündigung kann AN von AG ein Arbeitszeugnis fordern (einfaches Zeugnis)
    Gemäß Satz 2 Paragraph 109 GewO (qualifiziertes Zeugnis)
    • Anspruch -> Beginn der Kündigungsfrist zur Verwendung beim neuen Arbeitsplatz
    • besteht für ca. 5 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Arten des Arbeitszeugnisses:
    • Einfaches Zeugnis: Enthält nur Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung
    • Qualifiziertes Zeugnis: Enthält Art, Dauer, zusätzliche Leistung, Führung im Dienst und das Verhalten
    • Zwischenzeugnis: (Sonderform des Arbeitszeugnis) Rechtsanspruch des AN bei Wechsel des Vorgesetzten, innerbetrieblicher Versetzung der Beförderung
  • PBP (Personalbedarfsplanung) ist ein Pflegeschlüssel von 6, 7 in der Pflegestufe 1, der besagt, dass eine Pflegekraft 6, 7 Bewohner zu versorgen hat.
  • Nach Pflegestufe: 1 : 6, 7 = 0,149 ; 1 : Pflegeschlüssel = Faktor.
  • Nach Arbeitszeit: in Min = in Std60 ; in Std = in Min : 60
  • Anzahl der Pflegenden -> Täglicher Gesamtbedarf: in Min = in Min (vom Pflegegrad) • Anzahl ; in Std = in Std (vom Pg) • Anzahl
  • In einer Woche: Gesamtzeitbedarf7 = Anzahl in 7 Tagen ; Anzahl in 7 Tagen : 40 = Arbeitswoche 40h pro VZS
  • Maßnahmen Personalbedarf:
    • Unterdeckung -> Einstellung
    • Deckung -> keine Maßnahme
    • Überdeckung -> Entlassung
  • Grundsatz Formulierung des AZ:
    • klar und verständlich formuliert
    • keine Merkmale oder Formulierungen die den Zweck haben eine andere ersichtliche Äußerung über AN zu treffen
    • keine elektronische Form
    Grundsatz: AZ muss wahr sein und gleichzeitig von verständigem wohlwollen geg. AN geprägt sein
  • Inhalte AZ:
    • bisherig Fähigkeiten
    • Leistungen
    • Verhalten
    • gestellte Anforderungen und Entwicklung der Leistungen sind zu beschreiben
    Wichtig; keine Angaben dürfen zu:
    • Strafverfahren
    • eine Betriebsrats- oder Gewerschaftsmitgliedschaft
    • Grund der Beendigung gemacht werden