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Arbeitsrecht
ist das
Sonderrecht
der
Arbeitgeber
und
Arbeitnehmer
Kolletives Arbeitsrecht
(Gewerkschaften/Ag Verbände)
dazu gehören:
Betriebsverfassungsrecht
Tarifvertragsrecht
Arbeitskampfrecht
Individuelles
Arbeitsrecht
(
Rechte des einzelnen
Arbeitnehmers)
Individuelles
Arbeitsrecht (An/Ag)
dazu gehören:
Arbeitsvertragsrecht
Arbeitsschutzrecht
Arbeitsvertragsrecht
:
Rechtsverhältnisse
die zu
Diensten
verpflichten
Werkvertrag Paragraph 631 BGB
:
Herstellung
eines Werks (
Erfolg
!)
Ausbildungsvertrag
Paragraph
10
Berufsbildungsgesetzt:
Berufsausbildung
Arbeitsleistung
Entgeld
=
Nebenpflicht
Ausnahme des
Ausbildungsvertrags
:
Praktikantenvertrag
Paragraph 10-23, 25 BBiG → zum Erlernen beruflicher
Fertig-
/
Fähigkeiten
Kenntnisse
Berufliche
Erfahrung
Dienstvertrag
Paragraph 611 BGB:
Leistung
von
Diensten
Arten:
selbstständige
Dienste
unselbstständige
Dienste = Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit als AN =>
Arbeitsvertrag
Rangstufen Dreieck:
Eu-Recht
Grundgesetz
Landesverfassung
Gesetzesrecht
Rechtsordnung
Tarifvertrag
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisung
Prinzipien
:
Rangprinzip:
Ranghöheres
Recht
geht
Rangniedrigerem
Recht vor
Günstigkeitsprinzip
: Ein
rangniedrigeres
Recht
kann einem
ranghöherem
vorgezogen
werden,
wenn
dieses für den AN
günstiger
ist
Spezialprinzip
: Auf
gleicher Rangstufe
geht
speziellere
Regelung allgemeinerer
vor
Grundsätzliche Vertragsfreiheit:
Formfreiheit
: (
Tarifvertrag
und
Betriebsvereinbarung
können
Schriftform
vorschreiben)
Tarifvertrag
:
Vertrag
zwischen
AG
und
Gewerkschaft
Betriebsvereinbarung:
Übereinkunft
zwischen
Betriebsrat
und
AG
Inhaltsfreiheit:
(
Einschränkung
durch
AN
Schutzgesetzte)
Abschlussfreiheit
: (
Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz
muss
aber
beachtet
werden)
Arbeitszeugnis:
-> Im
Falle
einer
Kündigung
kann AN von AG ein
Arbeitszeugnis
fordern (einfaches Zeugnis)
Gemäß
Satz
2
Paragraph
109 GewO
(qualifiziertes Zeugnis)
Anspruch ->
Beginn
der
Kündigungsfrist
zur
Verwendung
beim neuen
Arbeitsplatz
besteht für ca.
5
Monate nach
Beendigung
des
Arbeitsverhältnisses
Arten des Arbeitszeugnisses:
Einfaches Zeugnis
: Enthält nur Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung
Qualifiziertes Zeugnis
: Enthält Art, Dauer, zusätzliche Leistung, Führung im Dienst und das Verhalten
Zwischenzeugnis
: (Sonderform des Arbeitszeugnis) Rechtsanspruch des AN bei Wechsel des Vorgesetzten, innerbetrieblicher Versetzung der Beförderung
PBP (
Personalbedarfsplanung
) ist ein
Pflegeschlüssel
von
6
,
7
in der
Pflegestufe 1
, der
besagt
, dass eine
Pflegekraft 6
,
7 Bewohner
zu
versorgen
hat.
Nach Pflegestufe:
1
:
6
,
7
=
0
,
149
;
1
:
Pflegeschlüssel
=
Faktor.
Nach Arbeitszeit: in
Min
= in
Std
•
60
; in
Std
= in
Min
:
60
Anzahl
der
Pflegenden
->
Täglicher Gesamtbedarf
: in
Min
= in
Min
(vom
Pflegegrad
) • Anzahl ; in
Std
= in
Std
(vom
Pg
) •
Anzahl
In einer Woche:
Gesamtzeitbedarf
•
7
=
Anzahl
in
7 Tagen
;
Anzahl
in
7 Tagen
:
40
=
Arbeitswoche 40h pro VZS
Maßnahmen
Personalbedarf:
Unterdeckung ->
Einstellung
Deckung ->
keine
Maßnahme
Überdeckung ->
Entlassung
Grundsatz Formulierung des AZ:
klar
und
verständlich
formuliert
keine
Merkmale
oder
Formulierungen
die den Zweck haben eine
andere
ersichtliche Äußerung über
AN
zu
treffen
keine
elektronische
Form
Grundsatz: AZ muss
wahr
sein und
gleichzeitig
von
verständigem
wohlwollen geg. AN geprägt sein
Inhalte
AZ:
bisherig
Fähigkeiten
Leistungen
Verhalten
gestellte
Anforderungen
und
Entwicklung
der
Leistungen
sind zu
beschreiben
Wichtig; keine Angaben dürfen zu:
Strafverfahren
eine
Betriebsrats-
oder
Gewerschaftsmitgliedschaft
Grund der
Beendigung
gemacht werden