Faustregel für die eistufige Deckungsbeitragsrechnung:
Beitrag 1 sollte mindestens 50% betragen
Beitrag 2 sollte mindestens 30% betragen
Auflagenkalkulation:
Ermittlung der Anzahl der Exemplare, die produziert werden sollen
Der Börsenverein:
Verband, der alle Handelsstufen (Verlag, Buchhandlung & Zwischenbuchhandel) unter einem Dach vereint
Funktionen:
Kommunikation in der Buchbranche, Probleme ansprechen, direkt verhandeln & lösen
Sprachrohr & beratend für die Öffentlichkeit/Politik
Setzt sich für wirtschaftlich & politisch optimale Rahmenbedingungen im Sinne seiner Mitglieder ein
Beispiele: Mittelstandsförderung, Erhaltung der Buchpreisbindung, faires Urheberrecht
Diskussionen über (aktuelle) Themen
Weitere (rechtliche) Grundlagen:
Handelsverkehrsordnung: regelt Umgang zwischen Handelsstufen (z.B Rabatte, Remissionen)
VLB: Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB-TIX: Auflistung & Vorschau von Büchern)
Frist für Aufhebung der Preisbindung: mindestens 18 Monate
Die Buchpreisbindung:
Gesetzlich verankert seit 2002 im „Buchpreisbindungsgesetz“
Warum? Schutz des Kulturgutes Buch, Erhalt eines breiten Buchangebotes, Zugang für breite Öffentlichkeit, Schutz vor Konkurrenz
Was fällt unter die Buchpreisbindung? Bücher, Musiknoten, kartografische Publikationen, für Deutschen Markt produzierte fremdsprachige Bücher, Verlags-/Buchhandelstypische Produkte
Was fällt NICHT unter die Preisbindung? NonBooks, Mängelexemplare, fremdsprachige Bücher, Zeitschriften, Ausschnitte/Kapitel aus Texten im Internet
Die ISBN (Internationale-Standard-Buchnummer):
Wichtig für den Buchhandel, Identifikationsnummer für jedes Buch-/Verlagsprodukt