Gesetze über die Rolle der Frau im NS-Staat:
• Nur 10% der Studierenden dürfen Frauen sein
• Ehestandsdarlehen gibt es nur, wenn die Frau ihre Arbeit aufgibt. Bei Geburt des vierten Kindes gilt das Darlehen als zurückgezahlt.
• Es gibt finanzielle Hilfen für kinderreiche Familien.
• Alle verheirateten Beamtinnen werden entlassen.
• Frauen verlieren das passive Wahlrecht, also das Recht, gewählt zu werden.
• Es gibt keine Frauen als Richterinnen oder Staatsanwältinnen.
• Berufstätigkeit ist für Frauen erst ab einem Pflichtjahr in Haus- oder Landwirtschaft möglich.