Gemeinschaftskunde

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  • Die Stufen Der deutschen Gerichte
  • Das Zivilrecht schützt das Eigentum und regelt die Beziehungen zwischen Menschen auf Grundlage freiwilliger Vereinbarung oder gesetzlicher Regelung.
  • Das Strafrecht bestraft Verstöße gegen Gesetze, um Ordnung im Staat zu gewährleisten.
  • Der Bundesgerichtshof entscheidet über Berufungen aus den Oberlandesgerichten und hat letzte Instanz für alle zivilrechtlichen Streitfälle.
  • Der Bundessozialgericht entscheidet über sozialversicherungsrechtliche Rechtsstreite.
  • Der Bundesarbeitsgericht entscheidet über Arbeitsrechtsfragen.
  • Der Bundesfinanzhof entscheidet über Steuerrechtsfragen.
  • Der Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Verwaltungs- und Bauaufsichtsrecht.
  • Die Staatsanwaltschaft ist eine staatliche Anklagebehörde, die Straftaten vor Gericht verfolgt.
  • In Deutschland gibt es zwei Arten von Justiz: ordentliche (zivile und strafrechtliche) und besondere (Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichte).
  • Gerichte sind Einrichtungen zur Beilegung von Konflikten zwischen Menschen oder zwischen Menschen und dem Staat.
  • Die Staatsanwaltschaft wird von einem Staatsanwalt geleitet.
  • Das Oberlandesgericht ist das höchste zivilrechtliche Gericht eines Landes.