Prinzipien der sozialen Sicherung

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  • Versicherungsprinzip
    ->Vertrag zwischen Versicherung und Versichertem
    ->Leistung erhält nur der, der mit Beiträgen vorgesorgt hat
  • Solidaritätsprinzip
    ->”Einer für alle, alle für einen”
    ->Beträge in Abhängigkeit des Einkommens
    =>Leistung erfolgt nach Bedürftigkeit
  • Subsidaritätsprinzip
    ->staatliche Eingriffe sollen Ausnahmen bleiben
    • Versorgungsprinzip
    ->Staat erbringt Leistungen ohne vorher eingezahlte Beträge z.B Kindergeld
    • Fürsorgeprinzip
    ->Unterstützung von sozial Schwachen z.B Bürgergeld