ALV

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  • Die Verwaltung der Leistungen der ALV erfolgt durch die Arbeitsvermittlungszentren RAV.
  • Es gibt mehrere Voraussetzungen für die Arbeitslosenentschädigung: Die Klienten müssen ganz oder teilweise arbeitslos sein. Zweitens ist es notwendig in der Schweiz zu wohnen und Ausländer benötigen eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung. Klienten sollten das Rentenalter noch nicht erreicht werden und sich nicht mehr im Schulalter befinden. Es ist auch nötig in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate gearbeitet zu haben und man sollte bereit sein zumutbare Arbeit zu übernehmen.
  • Um Arbeitsentschädigung zu beziehen sollte man die Bemühungen Arbeit zu suchen der RAV nachweisen.
  • Es ist auch notwendig um ALV zu bekommen regelmässig an Beratungs- oder Kontrollgesprächen teilzunehmen und alle Massnahmen zu ergreifen um diese Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Es ist auch wichtig alle Änderungen, die den Anspruch betreffen zu melden.
  • RAV bedeutet Regionale Arbeitvermittlungszentren.
  • Kunden der ALV haben Anspruch auf 5 Taggelder pro Woche.
  • Bei Unterhaltspflichten gegenüber Kindern besteht ein Recht auf Kinder- und Ausbildungszulagen.
  • Bei der ALV besteht eine maximale Bezugsdauer von 2 Jahren. Alle 2 Monate während dieser Zeit gibt es ein Beratungsgespräch mit einem Personalberater.
  • Arbeitnehmende können Profile auf arbeit.swiss machen um sich dort zu bewerben.
  • Arbeit.swiss ist das Portal der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung der Schweiz.
  • Das Amt für Arbeitslosenversicherung (AVA) unterstützt Kunden bei der Stellensuche und bei ihren finanziellen Leistungen.