Geschichte 1.

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  • Maßnahmen der Nationalsozialisten gegen die Juden
  • 28. März 1933:
    Anordnung der NSDAP: Aktionskomitees ruten in jedem Ort zum Boykott jüdischer Geschäfte, jüdischer Rechtsanwälte und Ärzte auf.
  • 15.9. 1935:
    Reichsbürgergesetz: Nur wer nachweisen kann, daß er "deutschen Blutes" ist („Ariernachweis"), kann Reichsbürger mit allen politischen Rechten sein.
    Juden dagegen sind nur Staatsangehörige mit praktisch keinen Schutz-und Bürgerrechten.
  • 15. September 1935:
    *Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre :
    Eheschließungen zwischen Deutschen und Juden werden verboten.
    Auf bestehende „Mischehen" wird Druck mit dem Ziel der Scheidung ausgeübt.
  • 9./11. November 1938:
    • Die nationalsozialistische Parteiführung organisiert ein Pogrom, das von den Nationalsozialisten zynisch verhöhnend als "Reichskristallnacht" bezeichnet wird.
    • Parteiaktive und Mitglieder der SA In Zivil brennen Synagogen nieder und zerstören jüdische Geschäfte.
    • Es wird ein Schaden von mehreren 100 Mill. Reichsmark angerichtet.
  • nach 9./11. November. 1938
    • Im Zusammenhang mit dem Pogrom kamen über 25 000 Juden in Konzentrationslager.
    • Die Juden mußten zudem eine Milliarde Reichsmark als "Buße" bezahlen:
    • „Aufgebrachte Deutsche", von Juden ausgebeutet und provoziert, hatten die Angriffe „spontan" durchgeführt, die "deutsche" Polizel und Feuerwehr hätte deshalb zum Schutz eingesetzt werden müssen.
    • Alle jüdischen Organisationen werden danach verboten, jüdische Kinder dürfen nur noch jüdische Schulen besuchen.