Anordnung der NSDAP:Aktionskomitees ruten in jedem Ort zum BoykottjüdischerGeschäfte,jüdischerRechtsanwälte und Ärzte auf.
15.9.1935:
Reichsbürgergesetz: Nur wer nachweisen kann, daß er "deutschen Blutes" ist („Ariernachweis"), kann Reichsbürger mit allen politischen Rechten sein.
Juden dagegen sind nur Staatsangehörige mit praktisch keinen Schutz-und Bürgerrechten.
15. September 1935:
*Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre :
Eheschließungen zwischen Deutschen und Juden werden verboten.
Auf bestehende „Mischehen" wird Druck mit dem Ziel der Scheidung ausgeübt.
9./11.November1938:
Die nationalsozialistischeParteiführung organisiert ein Pogrom, das von den Nationalsozialisten zynisch verhöhnend als "Reichskristallnacht" bezeichnet wird.
Parteiaktive und Mitglieder der SA In Zivil brennenSynagogen nieder und zerstören jüdische Geschäfte.
Es wird ein Schaden von mehreren 100Mill.Reichsmark angerichtet.
nach9./11. November. 1938
Im Zusammenhang mit dem Pogrom kamen über 25 000Juden in Konzentrationslager.
Die Juden mußten zudem eine Milliarde Reichsmark als "Buße" bezahlen:
„AufgebrachteDeutsche", von Juden ausgebeutet und provoziert, hatten die Angriffe „spontan" durchgeführt, die "deutsche" Polizel und Feuerwehr hätte deshalb zum Schutz eingesetzt werden müssen.
Alle jüdischenOrganisationen werden danach verboten, jüdische Kinder dürfen nur noch jüdischeSchulen besuchen.