§5 (1): s Recht auf Meinungsfreiheit
+ Wenn man eine Meinung äußern und verbreiten, muss sie auf die korrekten Informationen basieren, die andere Menschen aus allgemein züganglich Quellen überprüfen.
+ Allgemein züganglich Quellen: sind die informationen Quellen aus denen man Informationen ungehindert suchen darf (s Bibliothek, s Radio, s Fernsehen, s Internet)