Der Arbeitsmarkt ist im internationalen Vergleichflexibel gestaltet und es hat wenig staatliche Regulierungen.
In der Schweiz gibt es keinen Mindestlohn, der in allen Branchen gültig ist. Das hilft Arbeitsgebern auch Arbeitskräfte mit tiefen Ausbildungsniveau einzustellen.
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in der Schweiz keine flächendeckenden Gesamtarbeitsverträgen. Die Lohnhandlungen erfolgen auf Branchen- oder Unternehmensebene.
In der Schweiz gibt es weniger Hindernisse bei der Anstellung und Entlassung von Arbeitskräften. In der Schweiz ist der Kündigungsschutz nicht stark ausgebaut.
In der Schweiz gibt es wenige Beschränkungen der Arbeitszeit. Initiativen für 6 Wochen Ferien und 36-Stunden Wochen wurden abgelehnt.
Es ist auch einfach Personen im Teilzeitverhältnis anzustellen, was sich ebenfalls positiv auf die Sockelarbeitslosigkeit auswirkt.
In der Schweiz ist die Arbeitslosenversicherungaktivierend aufgebaut.