1. Wird nur angewendet, wenn man aus Belegen oder sonstigen Unterlagen herauslesen kann welcheKostenstelle sie verursacht hat
2. Dadurch sind auch zusätzliche Aufzeichnungen im Unternehmen durchzuführen
Kosten werden getrennt nach Einzelkosten und Gemeinkosten und aus dem BÜB in den BAB übertragen
Die Durchführung der Kostenstellenrechnung erfolgt in systematischer Form, der Bab wird senkrecht nach KOSTENART und waagrecht nach KOSTENSTELLEN gegliedert
Gemeinkosten
Sollen verursachungsgerecht auf die Kostenstelle aufgeteilt werden
Miete
Flächenbedarf
Heizkosten
Heizkörperfläche
Einzelkosten
Kostenträgern direkt zurechnet und sind somit im BAB nur Bezugsgrößen und werden zur Ermittlung der Gemeinkostenzuschlagssätzen benötigt
Indirekte Verteilung
1. Wird angewendet, wenn keine Belege oder sonstige Unterlagen vorhanden sind
2. Die Verteilung erfolgt so nun durch subjektive Schätzungen oder durch die Hilfe einer Bezugsgröße (Verteilungsschlüssel)