Höfische Kultur

Cards (11)

  • Adel
    - Gruppe, die herausgehoben ist
    - charakteristische Elemente:
    -> militä. Leistungen/ Fähigkeiten
    -> gesteigerter Einfluss, Reichtum, Landbesitz
    - Entstehung aus germ./ röm. Eliten
  • kognatisch
    - Familienverband mit allen Verwandtschaftsverbindungen, auch weibliche Linie
  • agnatisch
    - männliche Verwandtschaftslinie
    -> dominiert, was zählt sind Söhne
    -> weibliche Verwandtschaft aus Erbschaft/Herrschaft ausgeschlossen bzw. nach Söhnen
  • Die Burg
    - identitätsstiftendes Objekt
    - Territorialisierung
    - Benennung nach Herrschaftsgebieten
    - Kemenate (Einziger) beheizbarer Raum
    - Palas (Repräsentativer Saalbau)
  • Hauskloster
    - Stiftung einer adligen Familie
    - Grablege, Gebetsgedenken (Memoria)
    -> für Lebende und Verstorbene durch Mönche
    -> Klöster erhalten im Gegenzug Schenkungen, Ausstattung, Ländereien
    - für alles schriftliche zuständig (Urkunden, Besitzaufzeichnung,…)
  • Höfische Kultur
    - nur für exklusive Schicht, nicht für einfachen Adel
  • Ausbildung an Höfen
    - Männer: militärische Ausbildung
    - Frauen: lesen lernen (auch Latein), sticken, etc.
  • Turnier
    - Wappen als ,,Ausweis“ des Adels
    - Wappenbücher im Spätmittelalter zur Identifikation
  • Materielle Grundlagen des Adels
    - Eigengut (Allod)
    -> Besitz, kann weitervererbt + angehäuft werden
    -> kann nicht Lehn sein
    - Lehn von anderen Adligen, vom König oder geistl. Einrichtungen
  • Lehnwesen als rechtliche Einrichtung
    = rechtlich verbindlicher Vertrag mit Lehnsherren
    -> Vasall verpflichtet sich mit Eintritt Rat und Hilfe dem Herrn zu leisten
    - im Gegenzug: Schutz, materielle Versorgung durch Lehnsherr
  • Reich als Lehnsverband
    - jeder Fürst ist König/Kaiser als Lehnsmann verpflichtet
    - Grundlage adligen Verhaltens
    - maßgebliches Grundverständnis vom Reich
    - Lehn immer von höher gestellter Person angenommen (Fürst an Bauer)
    -> geistliche Herrn immer höher als weltliche Herrn
    - Kaiser ist verpflichtet, Reichslehn zu verleihen -> Lehnszwang