- Erzbischöfe (Erzstift) und Bischöfe (Hochstift) als Reichsfürsten
- erhalten Reichslehen (= weltlicher Herrschaftsbereich)
- nicht vererbbar, da keine legitimen männlichen Nachkommen
-> Vorteil für Kaiser, geistl. Fürstentümer können immer wieder neu vergeben werden
-> flexible Besetzung durch Kaiser