Das Bilaterale Abkommen I wurde im Juni 1999 erfolgreich abgeschlossen.
Im Oktober 2004 wurde mit dem Bilateralen Abkommen II ein weiteres Vertragspaket unterzeichnet.
Die Motive für diese bilateralen Verträge zwischen Schweiz und EU waren vielfältig: Die Schweiz suchte nach Möglichkeiten, den Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu sichern und eine mögliche wirtschaftliche Isolation zu vermeiden. Ausserdem wollte sie die Integration in den europäischen Raum zu fördern, ohne jedoch formell der EU beizutreten. Die EU ihrerseits hatte ein Interesse daran, mit einem wichtigen Wirtschaftspartner in der Mitte Europas enge Beziehungen zu pflegen und eine politische und wirtschaftliche Stabilität in der Region zu fördern.
Der bilaterale Ansatz ermöglichte der Schweiz bislang eine massgeschneiderte Europapolitik.
Diese Regelung gilt bei den Bilateralen Verträgen: Ein Abkommen konnte daher weder einzeln verhandelt und unterzeichnet werden, noch kann es heute einzeln gekündigt werden (Guillotine-Klausel).