Bilaterale I

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  • Die Personenfreiheit ist für den europäischen Binnenmarkt unerlässlich und sie gehört zu den Grundfreiheiten der EU.
  • Mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) verpflichtet sich die Schweiz zur Öffnung ihres Arbeitsmarktes und dehnt diese Öffnung schrittweise auf die neuen Mitglieder der EU aus. Diese Abkommen gilt auch umgekehrt.
  • Die Schweiz hat im Vertragswerk zu den technischen Handelshemmnissen eine Vereinfachung der Produktzulassung erreicht.
  • Für Beschaffungen oder Bauten gemäss WTO-Regeln ist die Ausschreibungspflicht auf die Gemeinden und Bezirke ausgeweitet worden. Mit dem Abkommen erhofften sich die Parteien mehr Transparenz und mehr Wettbewerb.
  • Die Zölle auf die verschiedenen Produktsparten Käse, Früchte und Gemüse, Gartenbau sowie Fleisch und Wein wurden abgebaut und die nichttarifären Handelshemmnisse (etwa unterschiedliche Produktvorschriften und Zulassungsbestimmungen) wurden verringert.
  • Im Bereich der Landwirtschaft ist die EU die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz.
  • Mit den Landverkehrsabkommen hat die Schweiz den Strassen- und Schienenverkehr liberalisiert.
  • Schweizer Luftfahrtunternehmen werden ihren europäischen Konkurrenten gleichgestellt und können beliebige Ziele in der EU frei anfliegen. Damit kann die Flottenauslastung verbessert werden, was auch zu einer Verringerung der Produktionskosten führt.
  • Mit der Unterzeichnung der Bilateralen I erhielt die Schweiz Zugang zu europäischen Forschungsprojekten, erklärte sich im Gegenzug aber bereit, die Projekte mit finanziellen Beiträgen zu unterstützen.