Mit den Bilateralen II wird die Teilnahme an der Europäischen Umweltagentur (EUA) gesichert. Die EUA sammelt und analysiert Daten über die Umweltlage, sorgt für eine Datenerhebung nach verbindlichen Kriterien, verfügt über ein Informations- und Umweltbeobachtungsnetz (Eionet) und berät in der Umweltpolitik.