Bilaterale II

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  • Der Beitritt zu Schengen/Dublin gehört wohl zu den wichtigsten Neuerungen durch die Bilaterale II. Hiermit wurde die VISA-Pflicht auch für Schweizer Staatsangehörige innerhalb des Schengen-Raums abgeschafft, die Zusammenarbeit der Polizei und Justiz mit den EU-Mitgliedstaaten gestärkt und eine verbesserte Koordination des Asylwesen ermöglicht.
  • Mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches leistet die Schweiz ihren Teil zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.
  • Landwirtschaftliche Produkte können zollfrei verkauft werden, womit Arbeitsplätze in der Schweizer Landwirtschaft zusätzlich gesichert werden. Das Handelsvolumen dieser Produkte hat dementsprechend seither zugenommen.
  • Von 2006 bis 2013 hat die Schweiz am EU-Rahmenprogramm Kreatives Europa sowie am Filmförderprogramm MEDIA und dem Kulturprogramm teilgenommen. Seit das MEDIA-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU per Ende 2013 ausgelaufen ist, bleibt der Schweiz die Teilnahme an der neuen Programmgeneration Creative Europe verwehrt.
  • Mit den Bilateralen II wird die Teilnahme an der Europäischen Umweltagentur (EUA) gesichert. Die EUA sammelt und analysiert Daten über die Umweltlage, sorgt für eine Datenerhebung nach verbindlichen Kriterien, verfügt über ein Informations- und Umweltbeobachtungsnetz (Eionet) und berät in der Umweltpolitik.
  • Mit dem Ruhegehalter wird die Doppelbesteuerung von Pensionen ehemaliger EU-Beamten, die in der Schweiz wohnen, beseitigt.
  • Europaweite Mobilität und Austausch von Studierenden und anderen jungen Menschen wird durch die Teilnahme an Erasmus+ befördert.