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Mittelalter
Organisation eines Handwerksbetriebs
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Created by
Nathalie Neumann
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Lehrvertrag
- Lehrzeit
2-3
Jahre
- Lehrling als
Familienmitglied
-
Probezeit
- Lehrgeld, Lehrling bezahlt für
Ausbildung
Zugangsvoraussetzungen für Lehrlinge
- ca.
14
Jahre alt (volljährig)
- eheliche
Geburt
, ehrliche
Herkunft
- besser ehrbarer
Handwerksberuf
ehrliche/unehrliche Handwerke
- ehrlich: Maurer,
Tischler
,
Bäcker
, …
- unehrlich:
Scharfrichter
,
Totengräber
, …
Ende der Lehrzeit
-
Freispruch
von Zunft
->
Aufnahme
in
Kreis
der
Gesellen
Infos
- Meister,
Geselle
,
Lehrling
- ab
13. Jhd Handwerksausbildung
gesetzlich geregelt
-
Lehrstellen
beschränkt
Gesellen
- eigentlich ,,
Knechte“
-Übergang
zw. Lehrling und Meister
-
Gesellenwanderung
-> in der Zeit nicht verheiratet
- eigene
soziale
Gruppe
-i.d.R. nach 6-8 Jahren Anfertigung Meisterstück für Meister
Meister
- volle
Zunft-
und
Bürgerrechte
- politische
Mitsprache
in der Stadt
- darf
ausbilden