Organisation eines Handwerksbetriebs

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  • Lehrvertrag
    - Lehrzeit 2-3 Jahre
    - Lehrling als Familienmitglied
    - Probezeit
    - Lehrgeld, Lehrling bezahlt für Ausbildung
  • Zugangsvoraussetzungen für Lehrlinge
    - ca. 14 Jahre alt (volljährig)
    - eheliche Geburt, ehrliche Herkunft
    - besser ehrbarer Handwerksberuf
  • ehrliche/unehrliche Handwerke
    - ehrlich: Maurer, Tischler, Bäcker, …
    - unehrlich: Scharfrichter, Totengräber, …
  • Ende der Lehrzeit
    - Freispruch von Zunft
    -> Aufnahme in Kreis der Gesellen
  • Infos
    - Meister, Geselle, Lehrling
    - ab 13. Jhd Handwerksausbildung gesetzlich geregelt
    - Lehrstellen beschränkt
  • Gesellen
    - eigentlich ,,Knechte“
    -Übergang zw. Lehrling und Meister
    - Gesellenwanderung
    -> in der Zeit nicht verheiratet
    - eigene soziale Gruppe
    -i.d.R. nach 6-8 Jahren Anfertigung Meisterstück für Meister
  • Meister
    - volle Zunft- und Bürgerrechte
    - politische Mitsprache in der Stadt
    - darf ausbilden