Beteiligungsfinanzierung

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  • Eigenfinanzierung von aussen heisst Beteiligungsfinanzierung.
  • Bisherige Gesellschafter erhöhen ihren Anteil oder neue Gesellschafter kommen durch ihre Einlage zum Kreis der Beteiligten hinzu.
  • Der Kapitalgeber erhält ein Anteil am Gewinn, bzw. am Liquidationserlös.
  • Im Gegenzug trägt der Kapitalgeber auch am Unternehmensrisiko mit. Je nach Rechtsform haftet er darüber hinaus auch für die Unternehmensschulden.
  • Bei der Aktiengemeinschaft (AG) werden die Geldmittel, welche die Gesellschafter ins Unternehmen einbringen als Aktienkapital bezeichnet. Das Aktienkapital kann von den Aktionären nicht gekündigt werden und steht dem Unternehmen unbefristet zur Verfügung.
  • Bei der Kapitalerhöhung wird das Aktienkapital durch die Ausgabe neuer Aktien erhöht.