Summe der Normen (Gebote, Verbote), welche
die Beziehungen unter den Staaten regelt.
- in der Regel kein zentrales Rechtsetzungsorgan;
Erzeugung durch (einstimmigen) Vertragsschluss
- keine zentrale staatliche Durchsetzung
- nur bedingt hierarchische Gliederung (unterschiedliche Rechtsquellen)