Bundestagswahlrecht: Verbindung Wahlkreiswahl & Listenwahl
Wähler: 2 Stimmen: Direktkandidaten im Wahlkreis & Landesliste einer Partei
Überhang- & Ausgleichsmandate
Volk wählt
Europ. Parlament
Bürgermeister & Gemeinderat
BT & Länderparlament
Verfassungsorgane
Bundesregierung
Bundestag
Bundesrat
Bundespräsident
Bundesverfassungsgericht
Bundesregierung
In Berlin, in Bundeskanzler
Aus 16 Ministern & Bundeskanzler
Kanzler legt die Grundausrichtung der Politik fest, schlägt die Minister vor, die vom Bundespräsidentenernannt & entlassen werden
Bundestag
Parlament in Berlin, Reichstag Gebäude
Gewählt vom Volk
Besteht aus Fraktionen
Wählt Kanzler & beschließt Gesetze
Bundesrat
2. Parlament in Berlin nur Fach Experten
Bundesländer durch Gesetzesinitiativen & Mitwirkungsrechte an Gesetzgebung beteiligen
Bei zustimmungspflichtigen Gesetzen muss Bundesrat zustimmen
Bundesrat kann ein Veto einlegen
Bundespräsident
In Berlin (Schloss Bellevue & Hannover)
Durch Bundesversammlung gewählt (50% Bundestag & 50% Bundesrat)
Repräsentative Aufgaben, nicht in aktuelle Pol einmischen
Prüft alle neue Gesetze & muss diese genehmigen
Bundesverfassungsgericht
In Karlsruhe
Gericht: Doppelrolle als unabhängiges Verfassungsorgan der Rechtsprechung & exklusives Rechtssprechungsorgan des Verfassungs- & Völkerrecht
50% der Richter durch BT & 50% BRt
Amtszeit Dauer: 12J, Wiederwahl ist ausgeschlossen
Objektives Recht
Enthält Gebote & Verbote: erlassen zur Regelung der Belange des Staates & Allgemeinheit
Gesamte Rechtsordnung + einzelne Gesetzte zu verstehen
Subjektives Recht
Berechtigung des Einzelnen o. mehrerer
Spiegelbild: Rechtspflichten
Absolute Rechte
Wirken gegenüber jedermann
Jedermann hat diese Rechte zu beachten & können vom Berechtigen gegenüber jedermann geltend gemacht werden
Gelten über jeder, überall und keinen bestimmten Kontra
Relative Rechte
Wirken nur zw bestimmten Personen & haben ansonsten keine Rechtswirkung
Gestaltungsrechte
Relatives subjektives Recht, durch das einseitig ein neues Recht begründet o. bestehendes Rechtsverhältnis geändert o. aufgehoben werden kann
Unvollkommene Rechte
Gegenwärtig entweder nicht o. noch nicht gerichtlich durchsetzbar sind
Aufgabe des Rechts ist es, das Zusammenleben der Menschen in 1 Gemeinschaft zu ordnen, Ordnung zu sichern & zu bewahren
Gerechtigkeit
Recht gilt als Gerecht, wenn Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln
Sittlichkeit
Besitzen auf innere Haltung, örtlichen & zeitlichen Veränderungen & damit gegenüber der Gerechtigkeit als relativ anzusehen & nicht erzwingbar
Billigkeit
Angemessene & gerechte Anwendung allgemeiner rechtlicher Bestimmungen, Korrektiv der Rechtsordnung
Rechtsquellen
Formell-materielles Gesetz
Formelles Gesetz
Materielles Gesetz (Rechtsverordnung)
Satzungen
Gewohnheitsrecht
Bürgerliches Recht
Ordnung das alltägliche Zusammenleben der Bürger, indem es wechselseitige Beziehungen der einzelnen Rechtspersönlichkeiten als gleichberechtigte Partner regelt
Öffentliches Recht
Regelung: das Rechtsverhältnis zw Staat der Träger der öffentlichen Gewalt untereinander & im Verhältnis zu einzelnen Bürgern