sind von der Verfassung (oder als «Menschenrechte» vom Völkerrecht) garantierte grundlegende Rechte Privater gegenüber dem Staat.
- dienen dem Schutz grundlegender Aspekte der menschlichen Person und ihrerWürde.
Menschenrechte
- Menschenrechte sind Grundrechte, die unterschiedslos jeder natürlichen Person aufgrund ihres Menschseins zustehen.
- Menschenrechte sind Grundrechte, die unabhängig von der positiven Rechtsordnung aufgrund des Naturrechts gelten.
--> Trägerschaft & Geltungsgrund
Freiheitsrecht
Abwehr gegen Staat
--> Unterlassung des staatlichen Handelns; Status negativus
Soziale Grundrechte
--> Individuelle Ansprüche auf staatliche Leistungen
Sozialziele
Keine individuellen Ansprüche sondern Verpflichtung des Staates
politische Rechte
--> Recht, an Wahlen teilzunehmen, d.h. zu wählen und sich wählen zu lassen (= aktives undpassives Wahlrecht)
--> Recht, an Abstimmungen teilzunehmen
--> Recht, Volksinitiativen und Referenden zu ergreifen und zu unterzeichnen.
Grundrechte als subjektive Rechte
Die Grundrechte enthalten als subjektive Rechte direkt durchsetzbare Abwehr-,Leistungs- und Schutzansprüche gegenüber dem Staat.
Grundrechte als objektive Prinzipien
Die Grundrechte sind als objektive Prinzipien Leit- und Gestaltungsprinzipien für dasgesamte staatliche Handeln (Art. 35 BV).
Grundrechtsverzicht
Bei nicht schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen kannrechts- und endgültig auf die Geltendmachung eines Grundrechts verzichtet werden.
Grundrechtswirkung
Bei verschiedenen Verfahrensgrundrechten, die nichtrechtzeitig geltend gemacht werden, nimmt das Bundesgericht eine Verwirkung wegenwidersprüchlichen Verhaltens an.
Grundpflichten
Elementare, für die Existenz des Staates zentrale Pflichten der Einzelnen• Wichtigste Grundpflicht: Beachtung der Rechtsordnung• Zahlreiche einzelne Grundpflichten (z.B. Art. 59 Abs. 1 BV: Militärdienstpflicht)• Art. 6 BV: individuelle und gesellschaftliche Verantwortung
Freiheitsrecht eingeschränkt?
a) Rechtsgrundlage
b) Schutzobjekt
c) Grundrechtsträgerschaft
d) Adressat
Grundrechtskonkurrenz
Eine einzige staatliche Handlung betrifft gleichzeitig mehrereGrundrechte einer einzelnen Person.
Grundrechtskollision
Grundrechtlich geschützte Positionen verschiedener Personenstehen in einem Spannungsverhältnis.
Zulässigkeit der Einschränkung der Freiheitsrechte