Einschränkung von Freiheitsrechten

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  • Grundrechte
    sind von der Verfassung (oder als «Menschenrechte» vom Völkerrecht) garantierte grundlegende Rechte Privater gegenüber dem Staat.
    - dienen dem Schutz grundlegender Aspekte der menschlichen Person und ihrerWürde.
  • Menschenrechte
    - Menschenrechte sind Grundrechte, die unterschiedslos jeder natürlichen Person aufgrund ihres Menschseins zustehen.
    - Menschenrechte sind Grundrechte, die unabhängig von der positiven Rechtsordnung aufgrund des Naturrechts gelten.
    --> Trägerschaft & Geltungsgrund
  • Freiheitsrecht
    Abwehr gegen Staat
    --> Unterlassung des staatlichen Handelns; Status negativus
  • Soziale Grundrechte
    --> Individuelle Ansprüche auf staatliche Leistungen
  • Sozialziele
    Keine individuellen Ansprüche sondern Verpflichtung des Staates
  • politische Rechte
    --> Recht, an Wahlen teilzunehmen, d.h. zu wählen und sich wählen zu lassen (= aktives undpassives Wahlrecht)
    --> Recht, an Abstimmungen teilzunehmen
    --> Recht, Volksinitiativen und Referenden zu ergreifen und zu unterzeichnen.
  • Grundrechte als subjektive Rechte

    Die Grundrechte enthalten als subjektive Rechte direkt durchsetzbare Abwehr-,Leistungs- und Schutzansprüche gegenüber dem Staat.
  • Grundrechte als objektive Prinzipien

    Die Grundrechte sind als objektive Prinzipien Leit- und Gestaltungsprinzipien für dasgesamte staatliche Handeln (Art. 35 BV).
  • Grundrechtsverzicht
    Bei nicht schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen kannrechts- und endgültig auf die Geltendmachung eines Grundrechts verzichtet werden.
  • Grundrechtswirkung
    Bei verschiedenen Verfahrensgrundrechten, die nichtrechtzeitig geltend gemacht werden, nimmt das Bundesgericht eine Verwirkung wegenwidersprüchlichen Verhaltens an.
  • Grundpflichten
    Elementare, für die Existenz des Staates zentrale Pflichten der Einzelnen• Wichtigste Grundpflicht: Beachtung der Rechtsordnung• Zahlreiche einzelne Grundpflichten (z.B. Art. 59 Abs. 1 BV: Militärdienstpflicht)• Art. 6 BV: individuelle und gesellschaftliche Verantwortung
  • Freiheitsrecht eingeschränkt?
    a) Rechtsgrundlage
    b) Schutzobjekt
    c) Grundrechtsträgerschaft
    d) Adressat
  • Grundrechtskonkurrenz
    Eine einzige staatliche Handlung betrifft gleichzeitig mehrereGrundrechte einer einzelnen Person.
  • Grundrechtskollision
    Grundrechtlich geschützte Positionen verschiedener Personenstehen in einem Spannungsverhältnis.
  • Zulässigkeit der Einschränkung der Freiheitsrechte
    1. Gesetzliche Grundlage
    2. Rechtfertigendes Interesse
    3. Verhältnismässigkeit
    4. Kerngehaltswahrung
  • Gesetzliche Grundlage
    1. Gesetz im formellen Sinn
    2. generell abstrakte Norm
  • Verhältnismässigkeit
    Eignung
    Erforderlichkeit
    Zumutbarkeit