Sozialversicherung/Gehaltsabrechnungen

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  • Die fünf Sozialversicherungen sind: 
    1. Krankenversicherung
    2. Rentenversicherung
    3. Arbeitslosenversicherung
    4. Pflegeversicherung
    5. Unfallversicherung
  • Prinzipell übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte deer Bezahlung aller Sozialversicherungen.
    Die Ausnahme ist die Pflegeversicherun, hier hängt es von der Anzahl der Kinder des Arbeitnehmers ab -> Kinderlose zahlen 4,0 des Bruttoentgelts
  • Der Nettogehalt berechnet sich so
    Bruttogehalt
    +Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
    -Lohnsteuer (abhängig von Familienstand und Familiengröße, 5 Steuerklassen)
    -Solidaritätszuschlag (fällt nur bei sehr hohen Einkommen an)
    -Kirchensteuer (endet mit Austritt, 8% der Lohnsteuer (in BW und Bayern))
    -Krankenversicherung
    -Pflegeversicherung
    -Rentenversicherung
    -Arbeitslosenversicherung
    -> hier zahlt der Arbeitnehmer 50%
    =Nettogehalt
    -Vermögenswirksames Sparen
    =Überweisungsbetrag