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Cards (250)

  • Dreisatz
    • Verhältnis: je mehr … desto mehr
    • je weniger … desto weniger
    • je mehr … desto weniger
    • je weniger … desto mehr
  • Prozentrechnen
    • Prozentsatz p = Zahl in Prozent
    • Prozentwert w = Prozentsatz entsprechender Wert
    • Grundwert G = wird immer mit 100 gleichgesetzt
    • W = G*p:100
    • G = W*100:p
    • p = W*100:G
  • Zinsrechnung
    • Kapital K = Grundwert
    • Zinssatz p = Prozentsatz
    • Zinsen z = Prozentwert
    • Zeit t = Zeit für die die Zinsen bezahlt werden (Jahr, Monat, Tag)
  • Berechnung der Zinstage
    1. Ein Jahr hat 360 Zinstage
    2. Jeder volle Monat hat 30 Zinstage
    3. Der 31. des Monats wird nie mitberechnet
    4. Auch Februar wird mit 30 Tagen berechent
    5. Tag an dem Verzinsung beginnt, wird nicht mitgezählt
    6. Tag an dem Verzinsung endet wird mitgezählt
  • Verschiedene Personen im Rechtsverkehr (Rechtssubjekte)

    • Natürliche Personen = alle Menschen (keine Tiere)
    • Juristische Personen = Privatrecht - Rechtsfähige Vereine ohne wirtschaftliche Ziele (Sportverein)
    • Juristische Personen = Privatrecht - Stiftungen von Einzelpersonen, Gesellschaften oder Vereinen
    • Juristische Personen = öffentlichen Recht - Körperschaften des öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden)
    • Juristische Personen = öffentlichen Recht - Anstalten des öffentlichen Rechts (Universitäten, Schulen)
    • Juristische Personen = öffentlichen Recht - staatliche Stiftungen (Studienstiftung)
  • Rechtsfähigkeit
    • Alle natürlichen Personen sind von der Geburt bis zum Tode rechtsfähig
    • Juristische Personen sind rechtsfähig, sobald sie in einem Vereinsregister oder Handelsregister eingetragen sind
  • Stufen der Geschäftsfähigkeit
    • Geschäftsunfähigkeit - Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, Personen mit Geistesstörung
    • Beschränkte Geschäftsfähigkeit - Personen ab dem 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Personen mit Trunk-, Verschwendungssucht oder psychischer Krankheit, Personen unter vorläufiger Vormundschaft
    • Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit - mit Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Einseitige Rechtsgeschäfte
    Gehen von einer Person aus, die Willenserklärung dieser Person reicht aus, um das Rechtsgeschäft verbindlich zu machen (z.B. Kündigung, Testament)
  • Zwei- oder mehrseitige Rechtsgeschäfte
    Entstehen wenn min. 2 in allen Punkten übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen
  • Formen der Willenserklärung
    • Ausdrückliche Äußerung (-> telefonisch, schriftlich usw.)
    • Bloßes Handeln (-> anklicken eines Kauf-Buttons)
    • Schweigen (in einer andauernden Geschäftsbeziehung kann schweigen als Zustimmung gewertet werden)
  • Nichtige Willenserklärungen
    • Einigungsmangel (Parteien sind sich nicht über alle Inhalte einig)
    • Von Geschäftsunfähigen geschlossen wurden (sofort nichtig)
    • Von beschränkt Geschäftsfähigen geschlossen wurden (zuerst schwebend unwirksam, nach Verweigerung der Zustimmung durch Erziehungsberechtigten nichtig)
    • Gesetzliches Verbot oder Verstoß gegen gute Sitten (ausnutzen von Notlage, Leichtsinn)
    • Sie nur zum Schein abgegeben wurden
    • Nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form (Schriftform, Beglaubigung, Beurkundung)
  • Anfechtbare Willenserklärungen
    • Inhaltsirrtum: Anderer Inhalt wird vorausgesetzt
    • Irrtum in der Erklärung: Äußerung entspricht nicht dem, was der Erklärende eigentlich aussagen wollte
    • Irrtum über wesentliche Eigenschaften der Sache
    • Arglistige Täuschung
    • Widerrechtliche Androhung von Gewalt
  • Fälle mit Schriftform
    • Kündigungen
    • Haustürgeschäfte
    • Kreditverträge
    • Ratenkäufe
    • Ausbildungsverträge
  • Fälle mit öffentlicher Beglaubigung
    • Eintragung einer Hypothek
    • Beglaubigung eines Testaments
  • Fälle mit öffentlicher Beurkundung
    • Grundstücksvertrag
    • Gütertrennung in einer Ehe
  • Besitz
    Tatsächliche Gewalt über eine Sache
  • Eigentum
    Rechtliche Gewalt über eine Sache
  • Gutgläubiger Eigentumserwerb ist nicht möglich bei gestohlenen oder verloren gegangenen Sachen
  • Eigentumsübertragung an unbeweglichen Sachen erfordert Beurkundung von einem Notar & Eintragung ins Grundbuch
  • Beleg im Verkaufsprozess
    • Anfrage vom Kunden
    • Angebot an Kunden
    • Kundenauftrag
    • Auftragsbestätigung an Kunden
    • Versandfreigabe für Kundenauftrag
    • Lieferschein für Kunden
    • Rechnung für Kunden
    • Kontoauszug bestätigt Zahlungseingang vom Kunden
  • Beleg im Einkaufsprozess
    • Bedarfsmeldung
    • Anfrage an Lieferanten
    • Angebot vom Lieferanten
    • Bestellung beim Lieferanten
    • Auftragsbestätigung vom Lieferanten
    • Lieferschein vom Lieferanten
    • Rechnung vom Lieferanten
    • Kontoauszug bestätigt Zahlung an den Lieferanten
  • Interne Informationsquellen
    • Lieferanten- oder Artikeldartei
  • Externe Informationsquellen
    • Nachschlagwerke
    • Fachzeitschriften
    • Messen
    • Internet
  • Kriterien für Angebotsvergleich
    • Quantitatives Kriterium -> günstigster Einstandspreis
    • Qualitative Kriterien -> Qualität, Lieferzeit, Service, Beratung, Ruf & Zuverlässigkeit
  • Anfrage
    • Allgemeine Anfrage = Kataloge, Prospekte, Preislisten
    • Spezielle Anfrage = Informationen über bestimmte Produkte wie z.B. Lieferzeit, Qualität
  • Anfragen unterliegen keiner Formvorschrift und sind immer unverbindlich
  • Kaufmännische Arbeiten nach Eingang einer Anfrage
    • Erfassen der Kundendaten
    • Prüfung der Lieferfähigkeit
    • Prüfung der Lieferwilligkeit
    • Erstellen & versenden des Angebots
  • Arten von Angeboten
    • Angebot an die Allgemeinheit = unverbindlich
    • Persönliches Angebot = Anbieter verpflichtet sich zum Verkauf
  • Angebotsinhalte
    • Art, Beschaffenheit und Menge
    • Preis & Zahlungsbedingungen
    • Lieferbedingungen
    • Erfüllungsort und Gerichtsstand
    • AGB
  • Zahlungsbedingungen
    • Barkauf
    • Vorauszahlung
    • Anzahlung
    • Zahlung auf Ziel
    • Ratenkauf
  • Lieferbedingungen
    • Kein Liefertermin
    • Fixkauf
    • Zweckkauf
  • Beförderungsklauseln
    • ab Werk
    • Frei Haus
  • Eigentumsvorbehalt: Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten
  • Erfüllungsort
    Ort an dem Käufer & Verkäufer ihren Vertraglichen Pflichten nachkommen
  • Gerichtsstand
    Wenn Leistung nicht erbracht wird, wird der Schuldner an dem für seinen Wohnort zuständigen Gericht verklagt
  • Voraussetzungen für Gültigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen
    • AGB müssen bei Vertragsabschluss vorliegen
    • Verwender (Verkäufer) muss ausdrücklich darauf hinweisen oder einen Aushang am Ort machen
    • Verwender muss dem Käufer die Möglichkeit geben von den AGB Kenntnis zu nehmen
    • Käufer muss mit den AGB einverstanden sein
  • Individualabrede geht vor AGB
  • Überraschende und mehrdeutige Klauseln in AGB sind ungültig
  • Geschuldete Geldbeträge
    Müssen an Geschäftssitz des Verkäufers geschickt werden
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    Vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen gültig sind