3 Aktien und andere Beteiligungspapiere

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  • Aktien gewähren umfassende Rechte. Der Aktionär erwirbt Mitgliedschaftsrechte und Vermögensrechte
  • Partizipationsscheine und Genussscheine gewähren dem Inhaber nur Vermögensrechte
  • Beim Mitgliedschaftsrecht erwirbt der Aktionär das Recht auf Teilnahme an der Generalversammlung, das Stimmrecht und Wahlrecht und das Informationsrecht und Kontrollrecht
  • Beim Vermögensrecht erwirbt der Aktionär das Recht auf einen Gewinnanteil, das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung und das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös
  • Die Dividendenauszahlung gibt es in der Form der Bardividende, Stockdividende und der Naturaldividende
  • Das Recht zum Bezug von neuen Aktien bei einer Kapitalerhöhung nennt man das Bezugsrecht
  • Das Bezugsverhältnis gibt an wie viele Bezugsrechte man braucht um eine neue Aktie erwerben zu können
  • Der Börsenkurs einer Aktie hängt vor allem von den Zukunftserwartungen der Anleger ab