Aktien gewähren umfassende Rechte. Der Aktionär erwirbt Mitgliedschaftsrechte und Vermögensrechte
Partizipationsscheine und Genussscheine gewähren dem Inhaber nur Vermögensrechte
Beim Mitgliedschaftsrecht erwirbt der Aktionär das Recht aufTeilnahme an der Generalversammlung, dasStimmrecht und Wahlrecht und dasInformationsrecht und Kontrollrecht
Beim Vermögensrecht erwirbt der Aktionär das Recht auf einenGewinnanteil, dasBezugsrecht bei Kapitalerhöhung und das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös
Die Dividendenauszahlung gibt es in der Form der Bardividende, Stockdividende und derNaturaldividende
Das Recht zum Bezug von neuen Aktien bei einer Kapitalerhöhung nennt man dasBezugsrecht
Das Bezugsverhältnis gibt an wie viele Bezugsrechte man braucht um eine neueAktie erwerben zu können
Der Börsenkurs einer Aktie hängt vor allem von den Zukunftserwartungen der Anleger ab