Verwaltungsorgane: Landesregierungen bzw. einzelne Mitglieder der Landesregierung
Gemeinden
Nur ein Teil der Staatsgewalt - die Verwaltung - wurde übertragen, diese auch nur in bestimmten Bereichen
Oberstes Verwaltungsorgan: Gemeinderat
Verfassung
Summe der Rechtsvorschriften, die die Grundregeln und Funktionsbedingungen eines Staates festlegen
Formelles Verfassungsrecht
Stellt auf die Form der Erzeugung ab, ohne dass es auf den Inhalt ankommt, gekennzeichnet durch erschwerte Erzeugung
Materielles Verfassungsrecht
Ist auf den Inhalt abgestellt, Rechtsnormen von grundlegender Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen
Änderung der Bundesverfassung bzw. eines Bundesverfassungsgesetzes
1. Präsensquorum: Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Nationalratsabgeordneten
2. Konsensquorum: Zustimmung von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen
3. Bundesverfassungsgesetz ist ausdrücklich als „Verfassungsgesetz" zu bezeichnen
VG ist keine Verfassungsurkunde, es gibt kein Inkorporationsgebot
VG
Legt die wesentlichen Regeln für das Funktionieren des österreichischen Staates fest - „Spielregelverfassung"
Grundprinzipien stellen den Kern des österreichischen Bundesverfassungsrechts dar
Gesamtänderung/Änderung der Bundesverfassung
Eine Änderung der Grundprinzipien wird als „Gesamtänderung der Bundesverfassung" bezeichnet und bedarf neben den Bedingungen des Art 44 Abs 1 B-VG einer obligatorischen Volksabstimmung (Art 44 Abs 3 B-VG)
Eine Gesamtänderung fand bisher nur einmal statt - EU-Beitritt
Demokratisches Grundprinzip
Österreich ist als repräsentative, parlamentarische Demokratie konzipiert, es gibt aber Elemente der unmittelbaren Demokratie wie Volksbegehren, Volksabstimmung und Volksbefragung
Republikanisches Grundprinzip
In einer Republik wählt das Volk entweder mittelbar oder unmittelbar das Staatsoberhaupt auf bestimmte Zeit
Bundesstaatliches Grundprinzip
Bundesstaat besteht aus Oberstaat und Gliedstaaten, die über eine eigenständige Gesetzgebung verfügen, Rechtssetzungskompetenzen werden zwischen der Bundesebene und der Gliedstaatsebene geteilt
Rechtsstaatliches Grundprinzip
Bestimmte Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns (Gesetzesstaat) und Bereitstellung von Einrichtungen und Instrumenten, die die Durchsetzung des Rechts ermöglichen (Rechtsschutzstaat)
Legalitätsprinzip
Gesamte Vollziehung (Gerichtsbarkeit und Verwaltung) darf nur aufgrund der Gesetze und unter Bindung an diese ausgeübt werden
Staatszielbestimmungen/Gesetzesaufträge
Enthalten grundlegende politische Absichten und damit verbunden einen „Programmauftrag" an den Gesetzgeber
Staatszielbestimmungen in der Bundesverfassung
Umfassende Landesverteidigung
Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten Menschen, Gleichstellung von Männern und Frauen
Gesellschafts- und Umweltschutz
Auch Landesverfassungen enthalten Staatszielbestimmungen
Die Länder haben das Recht, sich Verfassungen zu geben, diese dürfen nicht gegen die Bundesverfassung verstoßen
Pflichten sind nicht enthalten
Gleichstellung
Behinderte und nichtbehinderte Menschen
Männer und Frauen
Art 7 Abs 1 B-VG
Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten Menschen
Art 7 Abs 2 B-VG
Gleichstellung von Männern und Frauen
Staatsziele
Nachhaltigkeit
Tierschutz
Umfassender Umweltschutz
Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung
Forschung
Staatszielbestimmungen sind "Bekenntnisse" der Republik Österreich, keine subjektiven Rechte und Pflichten
Landesverfassungen enthalten Staatszielbestimmungen, die vielfach die Freiheit und Würde des Menschen, den Umweltschutz und anderes mehr betonen
Die Länder haben das Recht, sich Verfassungen zu geben
Ein Landesgesetz kann wegen Verstoßes gegen Landesverfassungsrecht oder gegen Bundesverfassungsrecht vom VfGH behoben werden
Gesetzgebung
Erlassung von generell abstrakten Rechtsvorschriften (Gesetze) durch die Gesetzgebungsorgane (Nationalrat, Bundesrat, Landtage)