Steuern bis 3.05

Cards (73)

  • Ziele Besteuerung

    • Einnahmequelle des Staates um öffentliche Aufgaben zu finanzieren
    • Redistribution durch staatliche Sozial- und Subventionprogramme
    • Finanzierung von Wirtschaftsgüter- und finanzpolitische Aufgaben
  • In Deutschland gibt es insgesamt etwa 50 Steuerarten
  • Systematisierung von Steuern nach Anknüpfungspunkt
    • Ertragsteuern (Besteuerung des Ergebnisses)
    • Substanzsteuern
    • Verkehrsteuern (Besteuerung von Verkehrsvorgängen)
    • Verbrauchsteuern
  • Ertragsteuern
    • Einkommensteuer (Veranlagte Einkommensteuer oder Abzugsteuern: Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer)
    • Körperschaftsteuer
    • Gewerbesteuer
  • Substanzsteuern
    • Grundsteuer
    • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Verkehrsteuern
    • Umsatzsteuer, Zölle
    • Sonstige Verkehrsteuern (z.B.Grunderwerbssteuer)
  • Verbrauchsteuern
    • Mineralölsteuer
    • Tabaksteuer
  • 30% des Steueraufkommens ist Umsatzsteuer und hat somit den größten Anteil
  • Die Lohnsteuer ist eine spezifische Art der Einkommensteuer
  • In Deutschland werden in der Regel nur die inländischen Gewinne besteuert. Die Gewinne ausländischer Konzerngesellschaften unterliegen in der Regel nicht der inländischen Besteuerung
  • Produkte müssen mit dem Steuer belastet werden von dem Ort vom Empfänger -> normalerweise ist ca. 15% vom Gewinn Körperschaftssteuer
  • Leistungsfähigkeitsprinzip im Steuerrecht
    Die Höhe der Steuerlast sollte im Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens stehen
  • Unbeschränkt steuerpflichtig
    Person hat Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und muss ihr weltweites Einkommen versteuern
  • Beschränkt steuerpflichtig

    Person hat weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, aber Einkünfte aus deutschen Quellen, die dann besteuert werden
  • Unterschiede zwischen Einkunftsarten

    • Veräußerungsgewinne
    • Steuererhebung (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer)
    • Einkunftsermittlungsarten (Bilanzierung, EÜR, Einnahmen - WK)
    • Pauschbeträge, Freibeträge
  • Nichtsteuerbare Vermögensmehrungen

    • Erbschaften, Schenkungen
    • Wertsteigerungen (ohne Realisation)
    • Lottogewinn und andere Glücksspiele
    • Preise, die nicht im Rahmen der beruflichen Arbeit erzielt werden
    • Unterhaltsbezüge
    • Schadensersatz außerhalb der Einkunftsart
    • Vermögensmehrungen aus Liebhaberei
  • Gesamtbetrag der Einkünfte

    Umfasst alle Einkünfte, die eine Person innerhalb eines Steuerjahres erzielt hat
  • Zu versteuerndes Einkommen

    Ergibt sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich bestimmter Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen und sonstiger Abzugsbeträge
  • Sachliche Einkommensteuerpflicht

    Einnahmen - Ausgaben (die ich habe um Einnahmen zu erzielen) = Einkünften (Nettobetrag) das versteuert werden kann
  • Ermittlung Gesamtbetrag der Einkünfte und zu versteuerndes Einkommen
    1. Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten - Altersentlastungsbetrag - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende = Gesamtbetrag der Einkünfte
    2. Gesamtbetrag der Einkünfte - Verlustabzug - Sonderausgaben - Außergewöhnliche Belastungen = Einkommen
    3. Einkommen - Freibeträge für Kinder = zu versteuerndes Einkommen
  • Leistungsfähigkeitsprinzip
    Dem Leistungsfähigkeitsprinzip folgend richtet sich die Höhe der Steuer nach der Leistungsfähigkeit als Fähigkeit, Steuern zahlen zu können. Es ist im Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verankert.
  • Objektives Nettoprinzip
    Nur das Erwerbseinkommen, also die Erwerbseinnahmen gekürzt um die Erwerbsausgaben, wird besteuert
  • Subjektives Nettoprinzip

    Neben den Erwerbsausgaben werden auch private Ausgaben, die für die Lebensführung unentbehrlich sind, abgezogen (Grundfreibetrag, bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen)
  • Das zu versteuernde Einkommen wird stets auf volle Euro abgerundet
  • Bei Durchschnittssteuersatz werden alle Stellen nach dem Komma geschrieben
  • Durchschnittssteuersatz
    Gibt an, wie hoch der durchschnittliche Steuersatz bezogen auf das zu versteuernde Einkommen ist
  • Grenzsteuersatz
    Zeigt auf, wie hoch die Steuerbelastung auf den nächsten verdienten Euro ist
  • Differenzsteuersatz
    Gibt an, wie hoch die durchschnittliche Einkommensteuer-Belastung auf ein zusätzliches zu versteuerndes Einkommen ist
  • Steuerprogression
    Der Steuersatz nimmt mit steigendem Einkommen zu, so dass Personen mit höherem Einkommen einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens als Steuern zahlen als Personen mit niedrigerem Einkommen
  • Progressionsvorbehalt
    Bestimmte steuerfreie Einnahmen werden bei der Ermittlung des Steuersatzes einbezogen, sind selbst aber nicht steuerpflichtig
  • 000 = 0,3396 (§32a I S. 2 Nr. 2 EstG)

    Je mehr man verdient, desto höher Steuersatz
  • Durchschnittssteuersatz
    Gibt an, wie hoch der durchschnittliche Steuersatz bezogen auf das zu versteuernde Einkommen ist. (Durchschnittssteuersatz: SEST (zvE) / zvE)
  • Grenzsteuersatz
    Zeigt auf, wie hoch die Steuerbelastung auf den nächsten verdienten € ist. (Grenzsteuersatz: d SEST / d zvE)
  • Differenzsteuersatz
    Gibt an, wie hoch die durchschnittliche ESt-Belastung auf ein zusätzliches zvE ist.
  • Steuerprogression
    Bezieht sich auf die Tatsache, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Personen mit höherem Einkommen einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens als Steuern zahlen als Personen mit niedrigerem Einkommen.
  • Progressionsvorbehalt
    Bestimmte in § 32b EStG abschließend aufgezählte steuerfreie Einnahmen werden bei der Ermittlung des Steuersatzes einbezogen, aber diese selbst werden nicht besteuert.
  • Beispiele für Einnahmen unter Progressionsvorbehalt

    • Mutterschutzgeld
    • Elterngeld
    • Arbeitslosengeld
    • Kurzarbeitergeld
    • Nach dem DBA steuerfrei gestellte Einkünfte
  • Wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und es trotz somit unveränderter Leistungsfähigkeit zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt, spricht man von der "Kalten Progression".
  • Der Gesetzgeber passt die Steuertarife regelmäßig an die Inflation an/ erhöht Freibeträge, um der Kalten Progression entgegenzuwirken.
  • Veranlagungsformen im deutschen Steuerrecht

    • Einzelveranlagung
    • Zusammenveranlagung
    • Getrennte Veranlagung