machtübertragung auf Hitler

Cards (6)

  • Hitler wird Reichskanzler
    30.01.1933
  • Reichstagsbrandverordnung
    =Notverordnung
    • Anlass: Reichstagsbrand (27.02.1933)
    • verordnung am 28.02.1933
    • einschränkung der Grundrechte (pers. Freiheit, Meinungs- und Pressefreiheit)
    • Verfolgung und Verhaftung politischer Gegner (Kommunisten und Sozialdemokraten)
    • galt bis 1945
  • ermächtigungsgesetz
    • verordnung am 24.03.1933
    • rwichsrwgierung kann Reichsgesetze beschließen
    • reichsgesetze können von der Verfassung abweichen
    • rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt
    • 1937/39 verlängert
    • 1943 von befristung befreit
    • -> reichsregierung erhält Legislative
  • gleichschaltung
    bezeichnung für erzwungene, teils freiwillige Eingliederung aller sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Kräfte in die einheitliche Organisation der NS-Diktatur, die sie ideologisch vereinnahmt und kontrolliert
  • nachfolgeregelung RP
    • verordnung 01.08.1934
    • amt des Reichspräsidenten und amt des reichskanzlers werden vereinigt
    • befugnisse gehen auf hitler über
    • tritt nach dem ableben des reichspräsidenten in kraft
    • -> gesamte executivegewalt und gesamte Judikativegewalt
  • gleichschaltungsgesetze
    • 1 Verordnung: 31.03.1933
    • neubildung der Landesregierung nach stimmen von märzwahlen
    • landesgesetze können von der landesverfassung abweichen
    • 2. Verordnung 30.01.1934
    • landesregierung unterstehen der reichsregierung
    • reichsregierung kann neue verfassung erarbeiten
    • nsdap als einzige partei