Wenn ein Unternehmen Waren noch nicht absetzen konnte, zum Verkaufspreis in die GuV aufnehmen, würde es Gewinne vorwegnehmen, die es noch gar nicht erzielt hat
Das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren führen zum gleichen Ergebnis, da sich der Sachverhalt nicht geändert hat, sondern nur die Methode