Mit Einführung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) im Jahr 2015 werden Mieterträge nicht mehr als sonstige Erträge, sondern als Umsatzerlöse ausgewiesen
Verändert sich der Zahlungsmittelbestand im alten Jahr, während sich das Reinvermögen erst im neuen Jahr verändert, so nehmen wir eine transitorische Rechnungsabgrenzung vor
Bei welchen Geschäftsfällen muss ein aktiver oder passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden, wenn das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht
Bagatellbeträge, das heißt geringfügige Beträge, die nur eine unbedeutende Auswirkung auf den Gewinn und die Bilanz haben, können von der Bildung von Abgrenzungsposten ausgenommen werden
Die Obergrenze für Bagatellbeträge liegt seit dem 01.01.2018 bei 800 Euro, in Anlehnung an die Wertgrenze des § 6 Abs. 2 EstG für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)