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Bundesstaatsrecht
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Julian Bodenmann
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Kompetenzen
Grundsatz der
Einzelermächtigung
(
42
BV)
Subsidiare
Generalkompetenz
der
Kantone
(
3
BV
)
Entspricht Gedanken der
Subisidiarität
(BV
5a
) -
politische
Klugheitsregel
Welche Normstufe
164
BV
Gesetz das vom Parlament verabschiedet wurde und Referendum untersteht
Begründung
Fazit
Begründet eine Bundeskompetenz?
Umfang, Wirkung, Staatsfunktion
Erläutern
mit Auslegung der
BV
Wenn
nichts anderes
steht—> Normalfall annehmen Art. 46 BV
Interkantonale Vereinbarung
rechtsetzende oder rechtsgeschäftliche Natur
Art.
48
BV
Derogatorische Kraft des Bundesrechts
49 Abs. 1 BV
Völkerrecht anwendbar vor Gericht?
Self executing
-
non self executing
Genügend
Bestimmt
zur
Unterwerfung
und
Anwendung
—> self executing
Wie hat das Bundesgericht entschieden?
PKK-Praxis
Schubert-Praxis
Staats oder nicht?
Staatsvolk
Staatsgebiet
Staatsgewalt
Legitim legale Herrschaft
Verfahrensgrundrechte vorhanden?
Rechtsweggarantie
—>
29a
BV
Sachlicher Schutzbereich
Träger des
Grundrechts
Adressat
Richterliche Beurteilung
ausgeschlossen
?
Bestandesänerdung der Kantone
53
BV
Mehrheit von Volk und Ständen
für
Änderung
1
&
150
BV
Gewährleistung von Kantonsverfassungen
Rechtskontrolle
(derogatorische Kraft des Bundesrecht)
Demokratie
schützen
Garantenrolle
des
Bundes
Schutz
der
kantonalen
Verfassung gem.
189
Abs
1
d BV
Gewährleistung Kantonsverfassung Prüfungsschema
Art.
51
BV
Demokratie wenn
Parlament
vom
Volk
gewählt
wird
Keine
Referendumspflicht
vorgeschrieben
Gemeindautonomie
Art.
50
BV
Existenz
vorausgesetzt
, aber nicht
vorgeschrieben
Im Fall von
Einschränkung
Autonomiebeschwerde
189
BV
Legalitätsprinzip
Erfordernis des Rechtssatzes: Generell
abstrakte
Norm
Erfordernis der Normstufe: Gesetz im
formellen
Sinn
Erfordernis der
Normdichte
:
Gesetz genügend bestimmt
Erfordernis der genügenden
Kundmachung
Austritt eines Kantons
Bestandesänderung
CH kennt kein
Recht
auf
Sezession
Polizeiliche Generalklausel
Fundamentales
Rechtsgut betroffen: Sicherheit, Ordnung, Ruhe, Gesundheit, Sittlichkeit, Treu und Glauben
Schwere Gefahr
für Schutzgut
Zeitliche
Dringlichkeit
Geeignete
gesetzliche
Mittel
fehlen
Atypische
Gefährdungslage
(
Unvorhersehbarkeit
)