Was sind die sechs generellen Planungsziele der Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 5 BauGB?
Förderung der städtebaulichen Entwicklung, Sicherung einer nachhaltigen städtebaulichen Ordnung, Förderung des Klimaschutzes, Anpassung an den Klimawandel, Schonung natürlicher Ressourcen, Schutz der Umwelt.