Verfahrensablauf Flurbereinigung-Anordnung Vorstand

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  • Was ist der Zweck eines Flurbereinigungsverfahrens?
    Der Zweck ist die Verbesserung der landwirtschaftlichen Infrastruktur und die Förderung einer effizienten Nutzung der Agrarflächen.
  • Welche Rolle spielt die Projektbezogene Untersuchung (PU) im Flurbereinigungsverfahren?
    Die PU analysiert bestehende Gegebenheiten und legt Ziele sowie Maßnahmen für die Landentwicklung fest, was als Grundlage für den Anordnungsbeschluss dient.
  • Was ist ein Flurbereinigungsbeschluss?
    Ein Beschluss, der die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens anordnet und die betroffenen Grundstücke sowie das Vorgehen festlegt.
  • Welche Aufgaben hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) in einer Flurbereinigung?
    Die TG ist Ansprechpartner für die Flurbereinigungsbehörde, nimmt Gemeinschaftsangelegenheiten wahr und beteiligt sich an der Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes.
  • Wer ist für die Durchführung der Vermessung zuständig?
    Die DLR erstellt ein Vermessungskonzept, das mit dem Vermessungs- und Katasteramt abgestimmt und von der ADD genehmigt wird.
  • Wie wird die Akzeptanz der Flurbereinigung in der Gemeinde ermittelt?
    Durch Befragungen des Gemeinderats und der Eigentümer sowie Betriebsbefragungen.
  • Welche Akzeptanzstufen gibt es laut Dokument?
    Sehr hohe Akzeptanz (>75 %), hohe Akzeptanz (66-75 %), Akzeptanz (50-65 %), geringe Akzeptanz (25-49 %).
  • Wie können Grundstückseigentümer das Verfahren beeinflussen?
    Durch Teilnahme an Abstimmungen, Einbringen von Vorschlägen und Diskussionen während der Aufklärungsversammlung.
  • Was ist das Ziel der Akzeptanzabfrage durch die Gemeinde?
    Die Mitbestimmung der Bürger sicherzustellen und Akzeptanz für das Vorhaben zu gewinnen.
  • Welche Bedeutung hat die Einstimmigkeit im Gemeinderat für das Verfahren?
    Eine einstimmige Annahme ist positiv; eine Ablehnung wäre ein K.O.-Kriterium für das Vorhaben.
  • Welche Parameter werden im Scoring-System bewertet?
    Verfahrensart, Zielsetzung, Synergieeffekte, Akzeptanz von Gemeinden, Landwirten, Eigentümern und Naturschutzverbänden sowie Zersplitterung und Erschließung.
  • Was wird in der Wirkungsanalyse erfasst?
    Kosten und Nutzen des Verfahrens, z.B. Einsparungen in Verwaltung, Wegeunterhaltung, Tourismusförderung und Naturschutz.
  • Wer führt die Wirkungsanalyse durch?
    Das DLR, unter Zuhilfenahme von Software mit Eingabemaske, basierend auf „Wirkungsorientiertes Controlling".
  • Worin besteht die Aufgabe der Jury im Flurbereinigungsverfahren?
    Die Jury gibt eine jährliche Freigabe des Verfahrens; bei Stimmengleichheit entscheidet der Staatssekretär.
  • Warum ist eine Freigabe durch das Ministerium erforderlich?
    Das Ministerium ist die oberste Behörde und prüft, ob die Ziele des Verfahrens im öffentlichen Interesse liegen.
  • Welche Informationen müssen Eigentümer vor der Anordnung erhalten?
    Sie müssen über das Verfahren und die voraussichtlichen Kosten informiert werden.
  • Wie erfolgt die Ladung zur Aufklärungsversammlung?
    Durch eine öffentliche Bekanntmachung mit Gebietsabgrenzung, ohne feste Formvorschriften.
  • Wer wird bei der Aufklärungsversammlung gehört?
    Grundstückseigentümer, die landwirtschaftliche Berufsvertretung, die Landesplanungsbehörde und weitere zuständige Behörden.
  • Welche Rolle spielt der Flurbereinigungsbeschluss in der Aufklärungsversammlung?
    Er begründet die Notwendigkeit des Verfahrens und stellt sicher, dass die Beteiligten informiert sind.
  • Was ist die „geeignete Weise" zur Aufklärung laut §5 FlurbG?
    Die Form ist Ermessenssache; eine Niederschrift ist jedoch erforderlich.
  • Nach welchen Kriterien erfolgt die Gebietsabgrenzung?
    Abgrenzungen erfolgen entlang von Katastergrenzen und natürlichen Grenzen und unter Berücksichtigung von Naturschutz und Planungen Dritter.
  • Welche zusätzlichen Kriterien können die Gebietsgrenze beeinflussen?
    Kriterien wie Erschließung, Zersplitterung und topographische Gegebenheiten sind entscheidend.
  • Warum ist die Legitimation der Grundstückseigentümer wichtig?

    Sie dient der Rechtssicherheit und Bestätigung der Teilnahmerechte der Eigentümer.
  • Welche Unterlagen sind für die Legitimation der Eigentümer nötig?

    Grundbucheinträge, Daten aus dem Einwohnermeldeamt und gegebenenfalls Erbnachweise.
  • Wie erfolgt die Wahl der TG-Mitglieder?

    Durch eine Wahl, bei der die meisten Stimmen den Ausschlag geben; eine einfache relative Mehrheit genügt.
  • Welche Aufgaben übernimmt der TG-Vorstand?

    Der Vorstand wirkt an der Gestaltung des Flurbereinigungsgebietes mit, jedoch nicht bei den Landfindungen.
  • Welche Aufgaben hat der Vorsitzende des TG-Vorstands?

    Der Vorsitzende vertritt die TG nach außen, führt Vorstandsbeschlüsse aus und ist befugt, Verträge abzuschließen.
  • Welche Anforderungen gelten für die Wahlberechtigung?

    Eigentümer, Erbbauberechtigte und Bevollmächtigte sind stimmberechtigt, die durch Unterschrift ihre Berechtigung bestätigen.
  • Welche Aufgaben erfüllt der Stellvertreter im TG-Vorstand?

    Der Stellvertreter nimmt die Aufgaben des Vorsitzenden wahr, wenn dieser abwesend ist.
  • Wie wird die Anzahl der Vorstandsmitglieder festgelegt?

    Die Anzahl wird durch die Flurbereinigungsbehörde bestimmt und hängt von der Größe des Verfahrensgebiets und der Anzahl der Gemeinden ab.