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Landmanagement
Ortsplanung
Ortsplanung 5 Erschließung
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Emely Mayer
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Was ist der Grundsatz zur Erschließung gemäß BauGB?
Die
Erschließung
ist Aufgabe der Gemeinde, kann aber durch
öffentlich-rechtlichen Vertrag
auf Dritte übertragen werden.
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Welche Elemente umfasst die Erschließung?
Die wegemäßige Anbindung sowie
Ver- und Entsorgungseinrichtungen
('Medien').
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Wer ist für die Unterhaltung von Erschließungsanlagen zuständig?
Die Unterhaltung richtet sich nach
Landesrecht
.
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Welche Aspekte werden durch Satzung bezüglich Erschließungsanlagen geregelt?
Art und Umfang der
Erschließungsanlagen, Verteilung des Aufwandes
,
Höhe des Einheitssatzes
und Merkmale der endgültigen Herstellung.
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Was versteht man unter einem Erschließungsbeitrag?
Ein Beitrag, den Gemeinden zur
Deckung
ihres
Erschließungsaufwandes
erheben.
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Welche Anlagen fallen unter Erschließungsanlagen?
Öffentliche Straßen
, Wege, Plätze, Fußwege, Wohnwege, Sammelstraßen, Parkflächen und Anlagen zum
Schutz gegen Umwelteinwirkungen.
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Welche Kosten fallen unter den Erschließungsaufwand?
Kosten für Erwerb und Freilegung von Flächen,
erstmalige Herstellung
, Übernahme bisher nicht
öffentlicher Anlagen und Erweiterungen.
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Was ist bei der Übernahme von Anlagen als gemeindliche Anlagen zu beachten?
Sie erfolgt als
gemeindliche Übernahme
von bisher nicht
öffentlichen Anlagen.
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Wie hoch ist der Mindestanteil der Gemeinde am Erschließungsaufwand?
Mindestens 10 %
des Erschließungsaufwands.
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Wie wird der Erschließungsaufwand verteilt?
Auf die durch die Anlage
erschlossenen Grundstücke.
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Welche Verteilungsmaßstäbe können bei der Verteilung des Erschließungsaufwands verwendet werden?
Art und Maß der
baulichen Nutzung
, Grundstücksflächen oder
Grundstücksbreite.
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Was regelt die Erschließungsbeitragssatzung?
Sie regelt die
Erhebung und Verteilung
der Beiträge sowie die
Berechnungsgrundlagen
.
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Wann entsteht die Beitragspflicht für Erschließungsanlagen?
Mit der
endgültigen Herstellung
der Erschließungsanlagen.
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Wer ist der Beitragspflichtige gemäß BauGB?
Derjenige, der im Zeitpunkt der
Bekanntgabe des Beitragsbescheids
Eigentümer des
Grundstücks
ist.
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Welche Zahlungsoptionen gibt es für Erschließungsbeiträge?
Ratenzahlung, Verrentung oder Ablösung.
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Welche Möglichkeiten der Freistellung von der Beitragspflicht bestehen?
Bei
öffentlichem Interesse
oder zur Vermeidung
unbilliger Härten.
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Was ist der wiederkehrende Erschließungsaufwand?
Der Aufwand für den
Um- oder Ausbau
von bereits
endgültig hergestellten Erschließungsanlagen.
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Welche Anteile muss eine Stadt bei wiederkehrendem Aufwand selbst tragen?
Je nach Verkehrsnutzung:
25 % Anliegerverkehr
,
50 % innerörtlicher
Verkehr,
75 % überörtlicher
Verkehr.
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Was sind Beispiele für beitragsfähige Erschließungsanlagen?
Straßen, Wege, Plätze,
Parkflächen und Grünanlagen
, aber keine
Kinderspielplätze
.
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Welche Rolle spielt die Einheitssatzermittlung beim Erschließungsaufwand?
Sie ermöglicht die Berechnung der Beiträge auf Grundlage
durchschnittlicher Kosten.
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Was ist eine Ablösung bei Erschließungsbeiträgen?
Eine Möglichkeit, den Beitrag vorab durch
Einmalzahlung
abzulösen.
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Wie wird die endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage definiert?
Die Erfüllung aller
baulichen Anforderungen
und der Zweckbestimmung.
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Warum sind Sammelstraßen beitragsfähig?
Weil sie für das Gebiet erforderlich sind, aber nicht direkt
befahrbar sein müssen.
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Was versteht man unter der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage?
Der
erstmalige
Ausbau inkl.
Entwässerung
und Beleuchtung.
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Welche Kriterien sind bei der Ermittlung von Verteilungsmaßstäben wichtig?
Art der
baulichen
Nutzung, Fläche oder Breite des
Grundstücks
.
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Was sind die wichtigsten Regelungen der §§ 133-135 BauGB?
Beitragspflicht, Freistellungen und Zahlungspflichten.
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Wann kann eine Gemeinde Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge erheben?
Wenn die
endgültige Herstellung
noch nicht erfolgt ist.
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Wie unterscheiden sich Straßenbeiträge von Erschließungsbeiträgen?
Straßenbeiträge decken
Um- und Ausbaukosten
, Erschließungsbeiträge die erstmalige Herstellung.
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Welche Verkehrsarten beeinflussen die Kostenverteilung bei Straßenbeiträgen?
Die Nutzungsintensität durch Anlieger-,
innerörtlichen und überörtlichen Verkehr.
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Welche öffentlichen Interessen rechtfertigen eine Freistellung von Erschließungsbeiträgen?
Beispielsweise zur Vermeidung von Härten oder bei
gesamtgesellschaftlichem Interesse.
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