Zivilprozessrecht

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  • Was regelt die sachliche Zuständigkeit im Zivilprozess?
    Die sachliche Zuständigkeit regelt, ob das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig ist (§ 71 Abs. 1 S.1 GVG).
  • Welche Streitigkeiten fallen unter die Zuständigkeit des Amtsgerichts?
    Streitigkeiten mit einem Streitwert unter 5.000 € (§ 23 Nr. 1 GVG) sowie enumerativ aufgezählte Fälle wie Kindschafts- und Ehesachen (§ 23a GVG).
  • Was ist der allgemeine Gerichtsstand?
    Der allgemeine Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Beklagten (§ 13 ZPO) bzw. bei juristischen Personen deren Sitz (§ 17 ZPO).
  • Was ist ein besonderer Gerichtsstand?
    Ein besonderer Gerichtsstand ist gesetzlich für bestimmte Klagen vorgesehen (§§ 20-34 ZPO).
  • Wann ist ein Gerichtsstand zwingend ausschließend?
    Wenn er im Gesetz als ausschließlicher Gerichtsstand festgelegt ist (§ 35 ZPO).
  • Was ist die Gerichtsstandvereinbarung (§ 38 ZPO)?
    Die Parteien können den Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen vereinbaren.
  • Wann wird ein unzuständiges Gericht zuständig (§ 38 ZPO)?
    Durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung zwischen Kaufleuten oder juristischen Personen, wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand vorliegt.
  • Was ist das Wahlrecht des Klägers?
    Der Kläger kann zwischen mehreren zulässigen Gerichtsständen wählen, sofern keiner davon ausschließend ist (§ 35 ZPO).
  • Was ist das Ziel des Mahnverfahrens?
    Die vereinfachte Durchsetzung von Geldforderungen (§§ 688 ff. ZPO).
  • Welches Gericht ist im Mahnverfahren zuständig?
    Das zentrale Mahngericht des Antragstellers (§ 689 Abs. 2 S.1 ZPO).
  • Welche Vorteile hat das Mahnverfahren?
    Es ist kostengünstig und führt schnell zu einem Vollstreckungstitel.
  • Was passiert, wenn der Antragsgegner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt?
    Der Streit geht in ein normales gerichtliches Verfahren über (§ 694 ZPO).
  • Was ist ein Vollstreckungsbescheid?
    Ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel, sofern der Antragsgegner keinen Einspruch einlegt (§ 699 ZPO).
  • Was passiert nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid?
    Es folgt ein normales gerichtliches Verfahren (§§ 700 Abs. 1, 338 ZPO).
  • Was sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage?
    Zulässigkeit des Rechtswegs, sachliche und örtliche Zuständigkeit, Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, Prozessführungsbefugnis, Postulationsfähigkeit, fehlende anderweitige Rechtshängigkeit, keine rechtskräftige Entscheidung, allgemeines Rechtsschutzbedürfnis.
  • Wer ist parteifähig?
    Alle natürlichen und juristischen Personen sowie OHG und KG (§ 50 ZPO, §§ 124 Abs. 1, 161 Abs. 1 HGB).
  • Was bedeutet Postulationsfähigkeit?
    Die Fähigkeit, vor Gericht aufzutreten und wirksam Prozesshandlungen vorzunehmen. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang (§ 78 ZPO).
  • Wann fehlt die anderweitige Rechtshängigkeit?
    Wenn dieselbe Sache nicht bereits vor einem anderen Gericht anhängig ist (§ 261 Abs. 3 S.1 ZPO).
  • Wann ist eine Klage begründet?
    Wenn der behauptete Anspruch tatsächlich besteht (Prüfung des materiellen Rechts).
  • Welche Anforderungen gibt es an die Einreichung einer Klage?
    Sie muss beim zuständigen Gericht eingereicht werden und die Parteien, den Streitgegenstand sowie einen bestimmten Antrag enthalten (§ 253 ZPO).
  • Welche Wirkung hat die Zustellung der Klage?
    Sie hemmt die Verjährung und setzt das Verfahren in Gang (§§ 271 Abs. 1, 270 Abs. 1 ZPO).
  • Was ist die Aufgabe der Güteverhandlung?
    Eine gütliche Einigung der Parteien vor dem Haupttermin herbeizuführen.
  • Welche Beweismittel stehen im Zivilprozess zur Verfügung?
    Augenschein, Zeugenbeweis, Sachverständigenbeweis, Urkundenbeweis und Parteivernehmung.
  • Was geschieht nach der Beweisaufnahme?
    Das Gericht entscheidet auf Grundlage der Beweisergebnisse.
  • Was ist der frühe erste Termin (§ 275 ZPO)?
    Ein beschleunigtes Verfahren, das der Verfahrensförderung dient.
  • Wann ist ein Urteil rechtskräftig?
    Wenn keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können oder die Frist hierfür abgelaufen ist.
  • Welche Rechtsmittel gibt es gegen Urteile?
    Berufung (§ 511 ZPO) und Revision (§ 542 ZPO).
  • Welche Voraussetzungen gelten für die Berufung?
    Der Streitwert muss mindestens 600 € betragen, und die Entscheidung kann in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht überprüft werden (§ 511 ZPO).
  • Was prüft die Revision?
    Die Revision prüft ausschließlich die rechtliche Richtigkeit des Urteils (§ 542 ZPO).
  • Welches Gericht ist für die Revision zuständig?
    Grundsätzlich der Bundesgerichtshof (BGH).