Zwangsvollstreckung

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  • Was ist Zwangsvollstreckung?
    Ein staatliches Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung der privatrechtlichen Leistungsansprüche eines Gläubigers gegen einen Schuldner.
  • Warum darf die Zwangsvollstreckung nur durch staatliche Stellen durchgeführt werden?
    Aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols.
  • Welche Form der Selbstjustiz ist im Rahmen der Zwangsvollstreckung erlaubt?
    Nur die erlaubte Selbsthilfe nach §§ 859 ff. BGB.
  • Welche Rechtsgrundlagen sind für die Zwangsvollstreckung maßgeblich?
    Zivilprozessordnung (ZPO), BGB und gegebenenfalls öffentlich-rechtliche Vorschriften.
  • Wer ist für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen zuständig?
    Der Gerichtsvollzieher (§§ 808 ff. ZPO).
  • Welche Behörde ist für die Eintragung einer Zwangshypothek zuständig?
    Das Grundbuchamt.
  • Welche Zuständigkeit hat das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht?
    Für Zwangsvollstreckungen in Forderungen und Vermögensrechte sowie für Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen von Grundstücken.
  • Wer führt die Gesamtvollstreckung durch?
    Das Insolvenzgericht.
  • Welche Behörde vollstreckt öffentlich-rechtliche Forderungen wie Steuerschulden?
    Die Vollstreckungsstelle der jeweils zuständigen Behörde.
  • Welche drei Voraussetzungen müssen für eine Zwangsvollstreckung vorliegen?
    Ein Vollstreckungstitel, eine Vollstreckungsklausel und die Zustellung an den Schuldner.
  • Was versteht man unter einem Vollstreckungstitel?
    Ein Dokument, das den Anspruch des Gläubigers rechtlich verbindlich feststellt (z. B. Endurteil, notarielle Urkunde).
  • Was besagt die Vollstreckungsklausel?
    Sie erklärt den Titel für vorläufig vollstreckbar.
  • Warum ist die Zustellung an den Schuldner erforderlich?
    Damit der Schuldner Kenntnis von der Vollstreckung erlangt.
  • Ist ein Bescheid einer Behörde ausreichend für die Zwangsvollstreckung einer Steuerforderung?
    Ja, wenn der Bescheid nach einer Mahnung für vollstreckbar erklärt wurde.
  • Wer ist für die Zwangsversteigerung von Grundstücken zuständig?
    Das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht.
  • Wie wird eine Zwangsvollstreckung in Vermögensrechte durchgeführt?
    Durch das Amtsgericht.
  • Wann darf ein Gläubiger selbst eine Forderung durchsetzen?
    Nur im Rahmen der erlaubten Selbsthilfe nach §§ 859 ff. BGB.
  • Was unterscheidet die Zwangsvollstreckung privater Forderungen von öffentlich-rechtlichen Forderungen?
    Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen erschafft die Behörde den Titel selbst durch einen Bescheid.
  • Ein Schuldner weigert sich, ein Fahrzeug herauszugeben. Wer ist zuständig?
    Der Gerichtsvollzieher (§ 883 ff. ZPO).
  • Ein Gläubiger möchte eine Forderung durch Pfändung des Bankkontos des Schuldners durchsetzen. Wer ist zuständig?
    Das Amtsgericht.
  • Welche Schritte muss ein Gläubiger unternehmen, bevor er eine Zwangsvollstreckung einleitet?
    Er muss einen Vollstreckungstitel erwirken, die Vollstreckungsklausel erhalten und den Titel dem Schuldner zustellen.
  • Ein Grundstück soll zwangsversteigert werden. Was ist dafür nötig?
    Ein Antrag beim Amtsgericht, das als Vollstreckungsgericht zuständig ist.
  • Wie wird eine Zwangshypothek auf einem Grundstück eingetragen?
    Durch Antrag beim Grundbuchamt.
  • Was ist ein Prozessurteil?
    Ein Urteil, das eine Verfahrensfrage entscheidet, aber nicht in der Sache selbst entscheidet.
  • Was ist ein Sachurteil?
    Ein Urteil, das über den streitigen Anspruch selbst entscheidet.
  • Was ist ein Endurteil?
    Ein Urteil, das ein gerichtliches Verfahren abschließt und als Vollstreckungstitel dienen kann.
  • Welche Rolle spielt ein Mahnbescheid bei der Vollstreckung von Steuerforderungen?
    Der Mahnbescheid ist Voraussetzung, bevor die Behörde den Bescheid für vollstreckbar erklären kann.
  • Wer führt die Vollstreckung bei einer Erschließungsbeitragsforderung durch?
    Die zuständige Behörde.
  • Wie unterscheiden sich die Verfahren bei privater und öffentlich-rechtlicher Zwangsvollstreckung?
    Bei privater Zwangsvollstreckung ist ein gerichtlicher Titel erforderlich, während bei öffentlich-rechtlicher Vollstreckung der Titel durch die Behörde selbst geschaffen wird.
  • Welche Behörde ist für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen wie Bußgelder zuständig?
    Die Vollstreckungsstelle der zuständigen Behörde.