Die Regelungen, Begriffe, Grundsätze und Rechtsinstitute, die vor die Klammer des besonderen Verwaltungsrechts gezogen sind und im gesamten Verwaltungsrecht gelten.
Wie lautet die Definition eines Verwaltungsaktes nach § 35 VwVfG?
Eine Verfügung, Entscheidung oder hoheitliche Maßnahme einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen.
Ein Verwaltungsakt, der sich an einen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung betrifft.
Was unterscheidet eine Allgemeinverfügung von einem individuell-konkreten Verwaltungsakt?
Eine Allgemeinverfügung richtet sich an eine unbestimmte Anzahl von Personen oder regelt die Nutzung einer Sache, ein individueller Verwaltungsakt betrifft eine bestimmte Person.