Was ist der allgemeine Gerichtsstand gemäß § 12 ZPO?
Der allgemeine Gerichtsstand ist das Gericht, bei dem eine Person für alle Klagen verklagt werden kann, sofern kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
Wann begründet eine Vereinbarung über den Erfüllungsort die Zuständigkeit eines Gerichts?
Gemäß § 29 Abs. 2 ZPO nur, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.