Bodenordnung 3

Cards (52)

  • Wer ordnet die Umlegung an?
    Die Gemeinde (Umlegungsstelle)
  • Was ist die Umlegungsstelle im Sinne des Gesetzes?
    Die Gemeinde oder ein Umlegungsausschuss
  • An wen kann die Gemeinde die Durchführung der Umlegung übertragen?
    Flurbereinigungsbehörde oder geeignete Behörde
  • Was muss die Gemeinde bei der Vorbereitung der Umlegung beachten?
    Die erforderlichen vermessungs- und katastertechnischen Aufgaben
  • Wann ist die Umlegung erforderlich?
    Wenn sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplans nötig ist
  • Unter welchen Bedingungen ist eine Umlegung erforderlich?
    Bei nicht übereinstimmenden Besitzverhältnissen oder fehlender privater Regelung
  • Wie wird die Umlegung formal eingeleitet?
    Durch einen Umlegungsbeschluss der Umlegungsstelle
  • Was muss im Umlegungsbeschluss angegeben werden?
    Das Umlegungsgebiet parzellenscharf
  • Ist die Umlegung an Grundstücksgrenzen gebunden?
    Nein, auch Teile von Grundstücken können einbezogen werden
  • Wie sollte das Umlegungsgebiet begrenzt werden?
    So, dass die Umlegung zweckmäßig durchgeführt werden kann
  • Wer sind die Beteiligten im Umlegungsverfahren?
    Eigentümer, Inhaber von Rechten, Gemeinde, Erschließungsträger
  • Was passiert, wenn die Person eines Beteiligten unbekannt ist?
    Ein Vertreter kann von Amts wegen bestellt werden
  • Welche Rechtswirkungen hat der Umlegungsbeschluss?
    Verfügungs- und Veränderungssperre, Vorkaufsrecht
  • Was enthält die Bestandskarte?
    Die Lage und Form der Grundstücke sowie Eigentümer
  • Welcher Maßstab wird für die Katasterkarte verwendet?
    1:500 oder 1:1.000
  • Was enthält das Bestandsverzeichnis?
    Eigentümer, Bezeichnung, Größe, Nutzungsart
  • Wie lange muss das Bestandsverzeichnis öffentlich ausgelegt werden?
    Für die Dauer eines Monats
  • Was muss vor der Aufstellung des Umlegungsplans geschehen?
    Der Bebauungsplan muss in Kraft treten
  • Was stellt die Umlegungskarte dar?
    Den künftigen Zustand des Umlegungsgebietes
  • Was muss in der Umlegungskarte eingetragen werden?
    Neue Grundstücksgrenzen und -bezeichnungen
  • Was führt das Umlegungsverzeichnis auf?
    Alter und neuer Bestand, Grundstücke, Rechte
  • Wann tritt die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans ein?
    Wenn innerhalb eines Monats keine Rechtsbehelfe eingelegt wurden
  • Was passiert mit dem alten Rechtszustand nach der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit?
    Er wird durch den neuen Rechtszustand ersetzt
  • Was muss die Gemeinde nach der Bekanntmachung des Umlegungsplans tun?
    Den Umlegungsplan vollziehen
  • Was sind Stückslasten nach Rang und Betrag?
    Geldleistungen, deren Fälligkeit und Zahlungsart
  • Was wird bei einer erschließungsbeitragspflichtigen Zuteilung berücksichtigt?
    Wert der Erschließungsflächen und Geldleistungen
  • Wer sind die Beteiligten, zu deren Gunsten oder Lasten Geldleistungen festgesetzt sind?
    Diejenigen, die Geldleistungen erhalten oder zahlen
  • Was sind die Erschließungsflächen und Wasserläufe?
    Flächen, die einbezogen oder verlegt werden
  • Was sind die Gebote nach § 59 Abs. 7 BauGB?
    Regelungen zu Baulasten und Geldleistungen
  • Wann tritt die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans ein?
    Wenn keine Rechtsbehelfe innerhalb eines Monats eingelegt werden
  • Was passiert mit dem alten Rechtszustand bei Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit?
    Er wird durch den neuen Rechtszustand ersetzt
  • Wer vollzieht den Umlegungsplan?
    Die Gemeinde
  • Was geschieht mit den neuen Besitz- und Nutzungsrechten?
    Sie werden den Beteiligten verschafft
  • Wer trägt die Verfahrenskosten und Sachkosten?
    Die Gemeinde
  • Ist der Eigentumsübergang im Umlegungsverfahren von der Grunderwerbssteuer ausgenommen?
    Ja, er ist ausgenommen
  • Was müssen Grundbuchamt und Katasteramt tun?
    Rechtsänderungen eintragen und Umlegungsvermerk löschen
  • Was dient bis zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters als amtliches Verzeichnis?
    Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis
  • Was sind die Schritte im Ablauf des Umlegungsverfahrens?
    1. Erstellung des Umlegungsplans
    2. Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit
    3. Vollziehung durch die Gemeinde
    4. Eintragung von Rechtsänderungen
    5. Bereitstellung neuer Besitz- und Nutzungsrechte
  • Unter welchen Bedingungen kann der Umlegungsplan nach Eintritt der Unanfechtbarkeit geändert werden?
    Bei Änderungen des Bebauungsplans oder gerichtlichen Entscheidungen
  • Was sind die Beschleunigungsmöglichkeiten im Umlegungsverfahren?
    Vorwegnahme der Entscheidung und Teilumlegungsplan