Sachenrecht 1

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  • Was sind die Grundprinzipien des Sachenrechts?
    • Publizitätsprinzip
    • Absolutheit
    • Spezialität (Bestimmtheitsgrundsatz)
    • Typenzwang
    • Abstraktion
  • Voraussetzungen des mittelbaren Besitzes?
    1. (tatsächliches/vermeintliches) Besitzmittlungsverhältnis
    2. Fremdbesitzerwille des unmittelbaren Besitzers
    3. Herausgabeanspruch gegen den unmittelbaren Besitzer
  • Voraussetzung des unmittelbaren Besitzes?
    1. tatsächliche Sachherrschaft
    2. Besitzerwille
  • Voraussetzung des Teilbesitzes §865?
    1. räumlich abgrenzbarer Sachteil
    2. tatsächliche Sachherrschaft
    3. Besitzwille
  • Voraussetzung des Mitbesitzes §866
    1. gemeinsame Sachherrschaft
    2. Besitzwille
  • Erwerb des Besitzes §854 I?
    1. Vorbesitzer gibt die tatsächliche Gewalt über die Sache auf
    2. zukünftiger Besitzer erlangt die tatsächliche Sachherrschaft
    3. und hat dabei objektiv erkennbaren Besitzbegründungswillen
  • Erwerb des Besitzes §854 II?
    1. der Erwerber ist zur sofortigen Besitzausübung in der Lage
    2. bisheriger und zukünftiger Besitzer einigen sich rechtsgeschäftlich
    3. Vorbesitzer gibt seine Sachherrschaft objektiv erkennbar vollständig auf
  • Voraussetzung der Besitzdienerschaft?
    1. tatsächliche Sachherrschaft des Besitzdieners
    2. Soziales Abhängigkeitsverhältnis mit Weisungsgebundenheit
    3. Erkennbarkeit
    4. Besitzdienerwille (hM: nicht nötig; aA: Objektiver Besitzdienerwille)
  • Voraussetzung der Besitzentziehung §861 I?
    1. Früherer Besitz des Anspruchstellers
    2. Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht (§858 I)
    3. Fehlerhafter Besitz beim Anspruchsgegner (§858 II 1)
    4. Kein Ausschluss (§861 II)
    5. Kein erlöschen (§864)
  • Welche gesetzlichen Eigentumserwerbsarten gibt es?
    1. Ersitzung
    2. Verbindung, Vermischung, Verarbeitung
    3. Eigentumserwerb an Schuldurkunden
    4. Erwerb von Erzeugnissen und sonstigen Bestandteilen
    5. Aneignung
    6. Fund
  • Ersitzung von Mobielien (Voraussetzungen)?
    1. Bewegliche Sache
    2. Eigenbesitz §872
    3. Gutgläubigkeit bei Besitzerwerb §932 II
    4. Keine nachträgliche Kenntnis
    5. Ablauf der Ersitzungszeit: 10 Jahre
  • Verarbeitung §950 (Voraussetzungen)?
    1. Verarbeitung einer oder mehrerer Sachen
    2. Entstehung einer neuen beweglichen Sache
    3. Verarbeitungswert nicht erheblich geringer als der Rohstoffwert (verarbeitungswert>60% Wert der Ausgangsstoffe)
    -> Rechtsfolge: Eigentumserwerb des Herstellers §§932 II, 935 BGB (-)
  • Verbindung mit Grundstück §946 (Voraussetzungen)?
    1. bewegliche Sache
    2. Verbindung mit einem Grundstück (Errichtung & Einbau)
    3. dadurch wesentlicher Bestandteil des Grundstücks 
    -> Rechtsfolge: Eigentumserwerb des Grundstückeigentümers
  • Verbindung mit beweglichen Sachen §947?
    1. bewegliche Sache
    2. Verbindung mit einer anderen beweglichen Sache
    3. dadurch wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache
    4. kein Fall von §950
    5. 5a. keine Hauptsache -> Rechtsfolge: Miteigentum
    6. 5b. eine Sache ist Hauptsache -> Rechtsfolge: Eigentum folgt Hauptsache
  • Vermischung & Vermengung §948?
    1. bewegliche Sache
    2. Vermischung oder Vermengung mit anderer beweglicher Sache
    3. untrennbare Verbindung oder unverhältnismäßige Kosten
    4. kein Fall von §950
    5a. keine Hauptsache -> Rechtsfolge: Miteigentum
    5b. eine Sache ist Hauptsache -> Rechtsfolge: Eigentum folgt Hauptsache
  • Wie wird der Eigentum an Schuldurkunden erworben?
    durch Abtretung der Forderung §398 S.1 -> Eigentum geht auf den Forderungsgläubiger über §952 I S.1
  • Aneignung herrenloser Sachen §958?
    1. herrenlose (eigentumslose) bewegliche Sache
    2. Begründung von Eigenbesitz §872
    3. kein gesetzliches Verbot und kein Aneignungsrecht eines anderen §958 II
  • Aufgabe des Eigentum (Dereliktion) §959?
    1. Besitzaufgabe §856
    2. Einseitige WE an die Allgemeinheit zur Eigentumsaufgabe
  • Fund besitzlosere Sachen §§965 bis 984?
    1. Verlorene (besitzlose) bewegliche Sache
    2. Fund
    3. Anzeige des Fundes §965 I, II (Ausnahme: §965 II Sachwert von weniger als 10€)
    4. Frist von 6 Monaten & erfolgloser Ablauf (Fristbeginn: Anzeige)
    -> Rechtsfolge: Eigentumserwerb des Finders §973
  • Wer ist Eigentümer eines Schatzfundes §984?
    halb der Entdecker und halb der Eigentümer in dessen Sache der Schatz verborgen war
  • Welche beschränkte dingliche Rechte gibt es?
    1. Verwertungsrechte
    2. Nutzungsrechte
    3. Erwerbsrechte
  • Was sind beschränkte dingliche Rechte?
    “Eigentumssplitter“
  • Welche Nutzungsrecht gibt es?
    1. Nießbrauch §§1030 ff.
    2. Grunddienstbarkeit §§1018 ff.
    3. beschränkte persönliche Dienstbarkeit §§1090 ff.
  • Was ist der Zweck der Vormerkung §883?
    Sicherung eines Anspruchs auf Recht an einem Grundstück
  • Was ist die Rechtsfolge der Vormerkung?
    Relative Unwirksamkeit der späteren Verfügung nur zwischen Eigentümer & Vormerkungsinhaber §883 II
  • Was ist die Rechtsnatur der Vormerkung?
    hM: Sicherungsrecht eigener Art
    Mischung aus Sachen- & schuldrechtlichen Wirkungen
  • Wie entsteht die Vormerkung §§883 I, 885?
    1. Vormerkungsfähiger schuldrechtlicher Anspruch auf dingliche Rechtsänderung an Grundstücken 
    2. Bewilligung des Betroffenen oder eine einstweilige Verfügung
    3. Eintragung im Grundbuch
    4. Berechtigung des Bewilligenden
  • Wie wirkt die Vormerkung?
    1. Sicherungswirkung §§883 II, 888
    2. Vorverlagerungswirkung
    3. Rangwirkung §§883 III
    4. Insolvenz- & Vollstreckungsschutz §106 InsO, §§44, 52 ZVG
  • Wann erlischt die Vormerkung?
    • Mit der Eintragung des Eigentümerwechsels
    • durch Aufhebung §875 I S.1 analog
    • durch versehentliche Löschung aus dem Grundbuch erlischt die Vormerkung nicht
  • Wie läuft der gutgläubige Ersterwerb der Vormerkung §§893 Alt.2, 892?
    Derjenige der die Vormerkung bewilligt ist nicht derjenige dessen Grundstück oder dessen Recht von der Vormerkung betroffen wird §885 I Alt.2
  • Voraussetzungen des Eigentumserwerb eines Grundstücks durch Berechtigten §925 I S.1?
    1. Auflassung
    2. Eintragung ins Grundbuch
    3. Berechtigung
  • Wer ist Berechtigt über ein Grundstück zu verfügen?
    grds. Eigentümer, Kraft Gesetzes Verfügungsbefuge oder Handelnder mit Einwilligung des Berechtigten §185 I
  • In welchen Zeitpunkt muss ein Verfügender über ein Grundstück berechtigt sein?
    bis zur Eintragung ins Grundbuch, bei vorherigem Wegfall der Berechtigung gilt Verfügung eines Nichtberechtigten
  • Was passiert bei einem Insolvenzfall eines Berechtigten Verfügenden über ein Grundstück?
    Verfügungsbefugnis geht auf den Insolvenzverwalter über §§80, 81 InsO
  • Voraussetzungen des rechtsgeschäftlichen Eigentumerwerbs eines Grundstücks durch Nichtberechtigten §892 I S.1?
    1. Auflassung
    2. Eintragung ins Grundbuch
    3. Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs
  • Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs von Immobilien?
    1. Rechtsgeschäft iSe. Verkehrsgeschäfts
    2. unrichtigkeit des Grundbuchs (Rechtschein)
    3. keine positive Kenntnis des Erwerbers (Gutgläubigkeit)
    4. keine Zurechnebarkeit notwendig
  • Gutgläubiger Erwerb nach §§873, 925, 892 I S.1?
    1. Rechtsgeschäft iSe. Verkehrsgeschäft
    2. Unrichtigkeit des Grundbuchs §892 I S.1 
    3. Gutgläubigkeit des Erwerbers 
    4. Fehlen eines eingetragenen Widerspruchs §892 I S.1
  • Voraussetzungen des Eigentumserwerbs vom Nichtberechtigten?
    1. Einigung
    2. Übergabe
    3. Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe
    4. Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs
  • Gutgläubiger Erwerb §§929 S.1, 932?
    1. Übereignung nach §929 S.1 -> Einigung, Übergabe, Einigsein bei Übergabe
    2. Fehlende Berechtigung
    3. Gutgläubigkeit des Erwerbers
    4. Kein Abhandenkommen
  • Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten §§929 S.2, 932 I S.2?
    1. Übereignung §929 S.2 (Einigung, Besitz des Erwerbers)
    2. Fehlende Berechtigung
    3. Rechtschein: Besitzerwerb vom Veräußerer
    4. Gutgläubigkeit des Erwerbers
    5. Kein Abhandenkommen