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Sachenrecht 1
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Michele Scherger
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Was sind die Grundprinzipien des Sachenrechts?
Publizitätsprinzip
Absolutheit
Spezialität
(Bestimmtheitsgrundsatz)
Typenzwang
Abstraktion
Voraussetzungen des mittelbaren Besitzes?
(tatsächliches/vermeintliches)
Besitzmittlungsverhältnis
Fremdbesitzerwille
des
unmittelbaren
Besitzers
Herausgabeanspruch
gegen den
unmittelbaren
Besitzer
Voraussetzung des unmittelbaren Besitzes?
tatsächliche
Sachherrschaft
Besitzerwille
Voraussetzung des Teilbesitzes §865?
räumlich abgrenzbarer
Sachteil
tatsächliche
Sachherrschaft
Besitzwille
Voraussetzung des Mitbesitzes §866
gemeinsame
Sachherrschaft
Besitzwille
Erwerb des Besitzes §854 I?
Vorbesitzer
gibt die
tatsächliche Gewalt
über die
Sache
auf
zukünftiger Besitzer
erlangt die
tatsächliche Sachherrschaft
und hat dabei
objektiv
erkennbaren
Besitzbegründungswillen
Erwerb des Besitzes §854 II?
der Erwerber ist zur
sofortigen Besitzausübung
in der Lage
bisheriger
und
zukünftiger Besitzer
einigen sich
rechtsgeschäftlich
Vorbesitzer
gibt seine Sachherrschaft objektiv
erkennbar
vollständig
auf
Voraussetzung der
Besitzdienerschaft
?
tatsächliche
Sachherrschaft
des
Besitzdieners
Soziales Abhängigkeitsverhältnis
mit
Weisungsgebundenheit
Erkennbarkeit
Besitzdienerwille
(hM: nicht nötig; aA: Objektiver Besitzdienerwille)
Voraussetzung der Besitzentziehung §861 I?
Früherer Besitz
des
Anspruchstellers
Besitzentziehung
durch verbotene
Eigenmacht
(§858 I)
Fehlerhafter Besitz
beim
Anspruchsgegner
(§858 II 1)
Kein
Ausschluss
(§861 II)
Kein
erlöschen
(§864)
Welche gesetzlichen
Eigentumserwerbsarten
gibt es?
Ersitzung
Verbindung
,
Vermischung
,
Verarbeitung
Eigentumserwerb an
Schuldurkunden
Erwerb
von
Erzeugnissen
und
sonstigen Bestandteilen
Aneignung
Fund
Ersitzung von Mobielien (Voraussetzungen)?
Bewegliche Sache
Eigenbesitz
§872
Gutgläubigkeit
bei Besitzerwerb §932 II
Keine
nachträgliche Kenntnis
Ablauf der
Ersitzungszeit
:
10
Jahre
Verarbeitung
§950 (Voraussetzungen)?
Verarbeitung
einer oder
mehrerer
Sachen
Entstehung
einer
neuen
beweglichen Sache
Verarbeitungswert
nicht
erheblich geringer
als der
Rohstoffwert
(verarbeitungswert>60% Wert der Ausgangsstoffe)
-> Rechtsfolge:
Eigentumserwerb
des
Herstellers
§§932 II, 935 BGB (-)
Verbindung mit Grundstück §946 (Voraussetzungen)?
bewegliche Sache
Verbindung
mit einem
Grundstück
(Errichtung & Einbau)
dadurch
wesentlicher Bestandteil
des Grundstücks
-> Rechtsfolge:
Eigentumserwerb
des
Grundstückeigentümers
Verbindung mit beweglichen Sachen §947?
bewegliche Sache
Verbindung
mit einer
anderen beweglichen Sache
dadurch wesentlicher Bestandteil einer
einheitlichen Sache
kein Fall von
§950
5a. keine
Hauptsache
-> Rechtsfolge:
Miteigentum
5b. eine Sache ist
Hauptsache
-> Rechtsfolge:
Eigentum
folgt Hauptsache
Vermischung & Vermengung §948?
bewegliche Sache
Vermischung
oder
Vermengung
mit anderer
beweglicher Sache
untrennbare Verbindung
oder
unverhältnismäßige Kosten
kein Fall von
§950
5a.
keine
Hauptsache
-> Rechtsfolge:
Miteigentum
5b.
eine Sache ist
Hauptsache
-> Rechtsfolge:
Eigentum
folgt Hauptsache
Wie wird der Eigentum an Schuldurkunden erworben?
durch
Abtretung
der
Forderung
§398 S.1 -> Eigentum geht auf den
Forderungsgläubiger
über §952 I S.1
Aneignung herrenloser Sachen §958?
herrenlose
(eigentumslose)
bewegliche
Sache
Begründung von
Eigenbesitz
§872
kein gesetzliches
Verbot
und kein
Aneignungsrecht
eines anderen §958 II
Aufgabe des Eigentum (Dereliktion) §959?
Besitzaufgabe
§856
Einseitige
WE an die
Allgemeinheit
zur Eigentumsaufgabe
Fund besitzlosere Sachen §§965 bis 984?
Verlorene
(besitzlose)
bewegliche
Sache
Fund
Anzeige
des
Fundes
§965 I, II (Ausnahme: §965 II
Sachwert
von weniger als
10€
)
Frist
von
6
Monaten
& erfolgloser Ablauf (Fristbeginn:
Anzeige)
-> Rechtsfolge:
Eigentumserwerb
des
Finders
§973
Wer ist Eigentümer eines Schatzfundes §984?
halb der
Entdecker
und halb der
Eigentümer
in dessen
Sache
der
Schatz
verborgen war
Welche beschränkte dingliche Rechte gibt es?
Verwertungsrechte
Nutzungsrechte
Erwerbsrechte
Was sind beschränkte dingliche Rechte?
“Eigentumssplitter“
Welche Nutzungsrecht gibt es?
Nießbrauch
§§1030 ff.
Grunddienstbarkeit
§§1018 ff.
beschränkte persönliche Dienstbarkeit
§§1090 ff.
Was ist der Zweck der Vormerkung §883?
Sicherung eines
Anspruchs
auf
Recht
an einem
Grundstück
Was ist die Rechtsfolge der Vormerkung?
Relative
Unwirksamkeit
der späteren Verfügung nur zwischen
Eigentümer
&
Vormerkungsinhaber
§883 II
Was ist die Rechtsnatur der Vormerkung?
hM:
Sicherungsrecht
eigener Art
Mischung aus
Sachen-
&
schuldrechtlichen
Wirkungen
Wie entsteht die Vormerkung §§883 I, 885?
Vormerkungsfähiger
schuldrechtlicher
Anspruch auf dingliche
Rechtsänderung
an
Grundstücken
Bewilligung
des
Betroffenen
oder eine
einstweilige Verfügung
Eintragung
im
Grundbuch
Berechtigung
des
Bewilligenden
Wie wirkt die Vormerkung?
Sicherungswirkung
§§883 II, 888
Vorverlagerungswirkung
Rangwirkung
§§883 III
Insolvenz-
&
Vollstreckungsschutz
§106 InsO, §§44, 52 ZVG
Wann erlischt die Vormerkung?
Mit der
Eintragung
des
Eigentümerwechsels
durch
Aufhebung
§875
I S.1 analog
durch
versehentliche Löschung
aus dem
Grundbuch
erlischt die Vormerkung nicht
Wie läuft der gutgläubige Ersterwerb der Vormerkung §§893 Alt.2, 892?
Derjenige der die Vormerkung
bewilligt
ist nicht derjenige dessen
Grundstück
oder dessen
Recht
von der Vormerkung betroffen wird §885 I Alt.2
Voraussetzungen des Eigentumserwerb eines Grundstücks durch Berechtigten §925 I S.1?
Auflassung
Eintragung
ins
Grundbuch
Berechtigung
Wer ist Berechtigt über ein Grundstück zu verfügen?
grds.
Eigentümer
, Kraft Gesetzes
Verfügungsbefuge
oder
Handelnder
mit
Einwilligung
des
Berechtigten
§185 I
In welchen Zeitpunkt muss ein Verfügender über ein Grundstück berechtigt sein?
bis zur
Eintragung
ins
Grundbuch
, bei vorherigem Wegfall der Berechtigung gilt
Verfügung
eines
Nichtberechtigten
Was passiert bei einem Insolvenzfall eines Berechtigten Verfügenden über ein Grundstück?
Verfügungsbefugnis
geht auf den
Insolvenzverwalter
über §§80, 81 InsO
Voraussetzungen des rechtsgeschäftlichen Eigentumerwerbs eines Grundstücks durch Nichtberechtigten §892 I S.1?
Auflassung
Eintragung
ins
Grundbuch
Voraussetzungen des
gutgläubigen
Erwerbs
Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs von Immobilien?
Rechtsgeschäft
iSe.
Verkehrsgeschäfts
unrichtigkeit
des
Grundbuchs
(Rechtschein)
keine
positive Kenntnis
des
Erwerbers
(Gutgläubigkeit)
keine
Zurechnebarkeit notwendig
Gutgläubiger Erwerb nach §§873, 925, 892 I S.1?
Rechtsgeschäft
iSe.
Verkehrsgeschäft
Unrichtigkeit
des
Grundbuchs
§892 I S.1
Gutgläubigkeit
des
Erwerbers
Fehlen
eines eingetragenen
Widerspruchs
§892 I S.1
Voraussetzungen des Eigentumserwerbs vom Nichtberechtigten?
Einigung
Übergabe
Einigsein
im Zeitpunkt der
Übergabe
Voraussetzungen des
gutgläubigen Erwerbs
Gutgläubiger Erwerb §§929 S.1, 932?
Übereignung
nach §929 S.1 ->
Einigung
,
Übergabe
,
Einigsein
bei
Übergabe
Fehlende Berechtigung
Gutgläubigkeit
des Erwerbers
Kein
Abhandenkommen
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten §§929 S.2, 932 I S.2?
Übereignung
§929 S.2 (Einigung, Besitz des Erwerbers)
Fehlende Berechtigung
Rechtschein:
Besitzerwerb
vom
Veräußerer
Gutgläubigkeit
des
Erwerbers
Kein
Abhandenkommen
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