Pluralismustheorie nach Fraenkl

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  • Fraenkel definiert pluralistische Demokratie als eine Art „Staatsgebilde“, das sich von anderen Staatsverfassungen aufgrund seiner Pluralität, Legitimierungsweise, einer heterogenen Regierungsorganisation und Gesellschaft sowie dem Vorrang des Rechtsstaates von anderen Regierungssystemen unterscheidet.
  • In einer pluralistischen Demokratie wird das Gemeinwohl erst „a posteriori“, erreicht, und zwar als Ergebnis eines „delikaten Prozesses der divergierenden Ideen und Interessen der Gruppen und Parteien“ (Fraenkel 1991)
  • Das neopluralistische Demokratiekonzept von Fraenkel bejaht folglich die Interessenvielfalt und ein geregeltes Austragen der Interessenkonflikte als Maßstab einer freiheitlichen Demokratie.
  • Die pluralistisch strukturierte Gesellschaft erfordert den Zusammenschluss von Partikularinteressen zu kollektiven Interessenvertretungen (Parteien, Verbände, Bürgerinitiativen), in denen die verschiedenen Interessen der Bürger*innen vertreten werden.