Im Beamtenstatus stehen Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Dienstherrn.
Prinzipien des Art. 33 GG
Leistungsprinzip
Gleichheitsprinzip
Funktionsvorbehalt
institutionelle Garantie
Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums
Leistungsprinzip - Art. 33 (2) GG
Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und Leistung
Bei der Eignung geht es um die gesamte Person. Es wird auf die Gesundheit, den Charakter, die körperliche Verfassung sowie die Verfassungstreue geachtet.
Bei der Befähigung wird die Laufbahn beurteilt. Es geht hier um den erforderlichen Bildungsstand, die Noten und Lebenserfahrung sowie potenzielle Begabung.
Bei der Leistung geht es um die Fachlichen Kenntnisse. Es wird auf das Fachwissen,. können und die fachliche Bewährung geachtet
Bei gut Gleichgesinnten Bewerbern hat die Behörde bei der Auswahl einen Ermessensspielraum.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Einstellung sonder nur auf Sachgerechte Entscheidung.
Gleichheitsprinzip — Art. 33 (3) GG
Die öffentlichen Ämter sind für jeden zugänglich unerheblich ist die Religion oder Weltanschauung
Die Ausnahme bei dem Gleichheitsprinzip bilden die Konfessionsgebundenen Ämter die das Bekenntnis zu jeweiligen Religion fordern.
Funktionsvorbehalt — Art. 33 (4) GG
Die Hoheitlichen Aufgaben dürfen nur von Beamten ausgeführt werden, die gewährleistet die Bindung an Recht und Gesetz.
Institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums — Art. 33 (5),(4) GG
wird nicht von der Ewigkeitsgarantie erfasst, ist jedoch nicht ganz abschaffbar
Definition Grundsätze des Berufsbeamtentums
Es ist Kernbestand von Strukturprinzpien die allgemein oder doch überwiegend & während eines längeren traditionsbildenden Zeitraums als verbindlich anerkannt worden sind
Bestandteile Hergebrachte Grundsätze
Legalitätsprinzip
Treuepflicht des Beamten
Fürsorgepflicht des Dienstherren
Legalitätsprinzip
richtet sich an Gesetz und Verordnungsgeber
Beamtenrecht ist zwingend durch Rechtsnormen zu regeln
historische Grundlagen sind zu beachten
Treuepflicht des Beamten
Grundpflichten
innerhalb und außerhalb des Dienstes
Verfassung und Gesetzetreue ( Benennung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung)
Freiheitliche demokratische Grundordnung
Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherschafft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.