Die Neuordnung Europas - der Wiener Kongress

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  • Napoleon in Waterloo besiegt, Ende seiner Kontrolle über Europa.
  • Wiener Kongress im Juni 1815 zur Neuordnung Europas.
  • Hauptziele: Verhinderung erneuter französischer Vorherrschaft, Machtverteilung, Friedenssicherung.
  • Großmächte wie Russland, Großbritannien, Preußen und Österreich beteiligt.
  • Einigkeit, dass Frankreichs erneuter Machtanspruch verhindert werden muss.
  • Diskussion über die Verteilung der Macht zwischen den europäischen Staaten.
  • Fokus auf Schaffung einer stabilen, langfristigen Friedensordnung.
  • Unterschiedliche Ziele der Großmächte, von territorialen Erweiterungen bis zu wirtschaftlichen Interessen.
  • Wiener Kongress als Versuch, die Vielfalt der Interessen der beteiligten Staaten zu berücksichtigen.
  • Wiener Kongress-Einigung: Gleichgewicht der Großmächte, keine Vorherrschaft in Europa.
  • Besondere Kontrolle über Frankreich, „Aufpasser" an den Grenzen.
  • Großbritannien als führende See- und Welthandelsmacht bestätigt.
  • Restauration: Wiederherstellung alter Verhältnisse nach Napoleon.
  • Abkehr von Ideen der Französischen Revolution, Rückgängigmachung politischer Veränderungen.
  • Betonung der Herrschaft der Fürsten über Volkssouveränität.
  • Heilige Allianz (Preußen, Russland, Österreich) zur gegenseitigen Unterstützung gegen Aufstände.
  • Gründung des Deutschen Bundes auf dem Wiener Kongress.
  • Ziel: Stabilität Europas durch den Schutz der Mitte und das Gleichgewicht der Großmächte.
  • Deutscher Bund: Zusammenschluss von 37 Fürstentümern und vier freien Reichsstädten.
  • Aufbau des Deutschen Bundes: Kein gemeinsames Staatsoberhaupt, keine zentrale Verfassung.
  • Bundesversammlung als Entscheidungsgremium, unter Leitung Österreichs in Frankfurt am Main.
  • Wichtige Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit, Einzelstaaten konnten Angelegenheiten unabhängig regeln.
  • Erlaubnis für Verfassungen, jedoch ohne Einschränkung der absoluten Herrschaft der Fürsten.
  • Preußen und Österreich verzichteten von vornherein auf Verfassungen.