Kaufvertrag

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  • Probleme im Kaufvertrag - Fehler VerkäuferFehler des Verkäufers
    • Mangelhafte Ware liefern
    • Fehlerhafte Rechnung
    • Lieferverzug
  • Wenn der Verkäufer seine Pflichten nicht erfüllt
  • 1.1 Fehler des Verkäufers
  • Fehler des Verkäufers
    • Mangelhafte Ware
    • Fehlerhafte Rechnung
    • Lieferverzug
  • Mangelhafte Ware
    • Arten von Mängeln
    • Gewährleistung und Garantie
  • Arten von Mängeln
    1. Nach der Erkennbarkeit: offene Mängel, verdeckte Mängel, arglistig verschwiegen, nicht arglistig verschwiegen
    2. Nach der Bedeutung: wesentliche Mängel, geringfügige Mängel
    3. Nach der Behebbarkeit: behebbare Mängel, unbehebbare Mängel
  • Gewährleistung
    Haftung des VerkäufersMängel bereits bei Übergabe vorhanden, gesetzlich geregelt
  • Garantie
    Freiwillige Leistung des Verkäufers – Mängel durch ordentlichen Gebrauch
  • Gewährleistungsfristen
    beweglich: 2 Jahre (Laptop), unbeweglich: 3 Jahre (Badezimmer), arglistig: 30 Jahre (Verkäufer weiß den Mangel, verkauft trotzdem) – schwierig zu beweisen
  • Beweislastumkehr
    Mangel tritt innerhalb von 6 Monaten ab der Übernahme auf: Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe der Ware noch nicht vorhanden war. Mangel tritt nach den 6 Monaten auf: Käufer muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe der Ware bereits vorhanden war
  • Gewährleistung bei Montagefehlern und bei fehlerhaften Montageanleitungen
  • Gewährleistung für Werbeaussagen: Verkäufer haftet für Werbeaussagen, über Eigenschaften, die das Produkt angeblich haben soll
  • Rechtliche Möglichkeiten des Käufers
    • Verbesserung (Nachlieferung, Reparatur oder Austausch), Preisminderung, Wandlung (Vertragsrücktritt)
  • Produkthaftung: Haftung des Herstellers oder Importeurs für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt an Personen oder Sachen, also nicht am Produkt selbst, entstehen
  • Prüfungspflicht
  • Prüfungspflicht
    • Handelskauf: Untersuchungs- und Rügepflicht, Geschäfte It. KSchG: keine Untersuchungs- und Rügepflicht
  • Fehlerhafte Rechnung: Rechenfehler, USt-Gesetz wird nicht eingehalten, Schlechtere Bedingungen als vereinbart
  • Lieferverzug
  • Wann tritt Lieferverzug ein?
    Kein Fixgeschäft: zuerst Mahnung und dann nach Überschreiten der Nachfrist, Fixgeschäft: überschreiten des Liefertermins
  • Rechtsfolgen des Käufers bei Lieferverzug
    Bestehen auf nachträgliche Lieferung, Vertragsauflösung (Rücktritt), Schadenersatz (nachweisbarer Schaden)
  • Wenn der Käufer seine Pflichten nicht erfüllt
  • Fehler des Käufers
    • Annahmeverzug, Zahlungsverzug
  • Annahmeverzug: keine Annahme oder verspätete Annahme
  • Rechtliche Regelung des Annahmeverzugs
  • Kaufvertrag Probleme
    • Annahmeverzug
    • Zahlungsverzug
  • Annahmeverzug
    Keine Annahme oder verspätete Annahme
  • Rechtsfolgen Annahmeverzug
    Hinterlegung bei Unternehmer und Privat, Selbsthilfeverkauf, Rücktritt vom Vertrag
  • Zahlungsverzug

    Keine Zahlung, verspätete oder zu geringe Zahlung
  • Eindeutige Formulierung bei Zahlungsverzug
    "Zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum"
  • Keine oder nicht eindeutige Formulierung bei Zahlungsverzug

    "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen"
  • Rechtsfolgen bei Zahlungsverzug
    Verlangen von Verzugs- und/oder Mahnspesen
  • Verzugszinsen werden vom Datum der ursprünglichen Fälligkeit bis zum Ende der letzten Frist berechnet: Rechnungsbetrag * Prozentsatz * Tage/360
  • Mahnwesen
    Pünktliches Mahnen ist wichtig, Stufen eines Mahnplans
  • Stufen eines Mahnplans können beinhalten: Erinnerungsschreiben, Mahnung mit Fristsetzung, Mahnung mit letzter Frist + Androhung der Folgen, Einschaltung eines Inkassobüros, Einschaltung eines Rechtsanwaltes, Gerichtliches Mahnverfahren
  • Übliche Stufen eines Mahnplans sind: Erinnerungsschreiben, Mahnung mit Fristsetzung
  • In Österreich kann es relativ schnell zu einem gerichtlichen Mahnverfahren mit eventuell angeschlossener Pfändung des Vermögens kommen, da nur eine Mahnung mit Nachfrist notwendig ist und der Verkäufer schnell an sein Geld gelangen will
  • Ein Schuldner kann einer Pfändung des Vermögens entgehen, indem er zahlt oder Einspruch erhebt im Zivilprozess
  • Gerichtliches Mahnverfahren dient dazu, bei kleineren Beträgen Zeit, Geld und nervenraubende Zivilprozesse zu verhindern
  • Vorbedingungen für ein gerichtliches Mahnverfahren: Forderung = Geld, Betrag übersteigt eine bestimmte Höhe nicht
  • Bei Erhalt eines Zahlungsbefehls muss der Schuldner innerhalb von 14 Tagen die offene Forderung samt Anhang bezahlen