Probleme im Kaufvertrag - Fehler VerkäuferFehler des Verkäufers
Mangelhafte Ware liefern
Fehlerhafte Rechnung
Lieferverzug
Wenn der Verkäufer seine Pflichten nicht erfüllt
1.1 Fehler des Verkäufers
Fehler des Verkäufers
Mangelhafte Ware
Fehlerhafte Rechnung
Lieferverzug
Mangelhafte Ware
Arten von Mängeln
Gewährleistung und Garantie
Arten von Mängeln
1. Nach der Erkennbarkeit: offene Mängel, verdeckte Mängel, arglistig verschwiegen, nicht arglistig verschwiegen
2. Nach der Bedeutung: wesentliche Mängel, geringfügige Mängel
3. Nach der Behebbarkeit: behebbare Mängel, unbehebbare Mängel
Gewährleistung
Haftung des Verkäufers – Mängel bereits bei Übergabe vorhanden, gesetzlich geregelt
Garantie
Freiwillige Leistung des Verkäufers – Mängel durch ordentlichen Gebrauch
Gewährleistungsfristen
beweglich: 2 Jahre (Laptop), unbeweglich: 3 Jahre (Badezimmer), arglistig: 30 Jahre (Verkäufer weiß den Mangel, verkauft trotzdem) – schwierig zu beweisen
Beweislastumkehr
Mangel tritt innerhalb von 6 Monaten ab der Übernahme auf: Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe der Ware noch nicht vorhanden war. Mangel tritt nach den 6 Monaten auf: Käufer muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe der Ware bereits vorhanden war
Gewährleistung bei Montagefehlern und bei fehlerhaften Montageanleitungen
Gewährleistung für Werbeaussagen: Verkäufer haftet für Werbeaussagen, über Eigenschaften, die das Produkt angeblich haben soll
Rechtliche Möglichkeiten des Käufers
Verbesserung (Nachlieferung, Reparatur oder Austausch), Preisminderung, Wandlung (Vertragsrücktritt)
Produkthaftung: Haftung des Herstellers oder Importeurs für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt an Personen oder Sachen, also nicht am Produkt selbst, entstehen
Prüfungspflicht
Prüfungspflicht
Handelskauf: Untersuchungs- und Rügepflicht, Geschäfte It. KSchG: keine Untersuchungs- und Rügepflicht
Fehlerhafte Rechnung: Rechenfehler, USt-Gesetz wird nicht eingehalten, Schlechtere Bedingungen als vereinbart
Lieferverzug
Wann tritt Lieferverzug ein?
Kein Fixgeschäft: zuerst Mahnung und dann nach Überschreiten der Nachfrist, Fixgeschäft: überschreiten des Liefertermins
Rechtsfolgen des Käufers bei Lieferverzug
Bestehen auf nachträgliche Lieferung, Vertragsauflösung (Rücktritt), Schadenersatz (nachweisbarer Schaden)
Wenn der Käufer seine Pflichten nicht erfüllt
Fehler des Käufers
Annahmeverzug, Zahlungsverzug
Annahmeverzug: keine Annahme oder verspätete Annahme
Rechtliche Regelung des Annahmeverzugs
Kaufvertrag Probleme
Annahmeverzug
Zahlungsverzug
Annahmeverzug
Keine Annahme oder verspätete Annahme
Rechtsfolgen Annahmeverzug
Hinterlegung bei Unternehmer und Privat, Selbsthilfeverkauf, Rücktritt vom Vertrag
Zahlungsverzug
Keine Zahlung, verspätete oder zu geringe Zahlung
Eindeutige Formulierung bei Zahlungsverzug
"Zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum"
Keine oder nicht eindeutige Formulierung bei Zahlungsverzug
"Zahlbar innerhalb von 14 Tagen"
Rechtsfolgen bei Zahlungsverzug
Verlangen von Verzugs- und/oder Mahnspesen
Verzugszinsen werden vom Datum der ursprünglichen Fälligkeit bis zum Ende der letzten Frist berechnet: Rechnungsbetrag * Prozentsatz * Tage/360
Mahnwesen
Pünktliches Mahnen ist wichtig, Stufen eines Mahnplans
Stufen eines Mahnplans können beinhalten: Erinnerungsschreiben, Mahnung mit Fristsetzung, Mahnung mit letzter Frist + Androhung der Folgen, Einschaltung eines Inkassobüros, Einschaltung eines Rechtsanwaltes, Gerichtliches Mahnverfahren
Übliche Stufen eines Mahnplans sind: Erinnerungsschreiben, Mahnung mit Fristsetzung
In Österreich kann es relativ schnell zu einem gerichtlichen Mahnverfahren mit eventuell angeschlossener Pfändung des Vermögens kommen, da nur eine Mahnung mit Nachfrist notwendig ist und der Verkäufer schnell an sein Geld gelangen will
Ein Schuldner kann einer Pfändung des Vermögens entgehen, indem er zahlt oder Einspruch erhebt im Zivilprozess
Gerichtliches Mahnverfahren dient dazu, bei kleineren Beträgen Zeit, Geld und nervenraubende Zivilprozesse zu verhindern
Vorbedingungen für ein gerichtliches Mahnverfahren: Forderung = Geld, Betrag übersteigt eine bestimmte Höhe nicht
Bei Erhalt eines Zahlungsbefehls muss der Schuldner innerhalb von 14 Tagen die offene Forderung samt Anhang bezahlen