Rechtsstellung der Kantone
• Ungeschriebener Grundsatz des schweizerischen Verfassungsrechts
(vgl. BGE 125 II 152 E. 5 S. 166)
- Gleiche Rechte und Pflichten der Kantone untereinander;
- Gleiche Rechte und Pflichten der Kantone gegenüber dem Bund;
- Gleiche Kompetenzen (Autonomiegrad) der Kantone.
• Nicht selbstverständlich
- aus vergleichender Sicht: Neben dem «symmetrischen»
Föderalismus (CH, USA) gibt es zahlreiche Fälle von
«asymmetrischem» Föderalismus (Canada, UK, E, I)
- Gemeinden können von den Kantonen ungleich behandelt werden
- aus historischer Sicht: Das war auch in der «Schweiz»
nicht immer so! (vgl. noch Reihenfolge der Kantone in Art. 1 BV)